Hausmeistervertrag

Zwischen 
Wohnungseigentümergemeinschaft .................
vertreten durch die Hausverwaltung
- Arbeitgeber -

und

Frau/Herrn ..................../Eheleuten ....................
- Arbeitnehmer -

wird nachfolgender Hausmeistervertrag abgeschlossen:

§ 1 Vertragspflichten/Probezeit/Vertragsgrundlagen

1.    Der Arbeitnehmer übernimmt ab ............. bezogen auf das Gemeinschaftseigentum - im Anwesen ....................-Straße auf unbestimmte Zeit die in beigefügter Dienstanweisung (Anlage I) im Einzelnen bezeichneten Hausmeisterarbeiten in hauptberuflicher/nebenberuflicher Anstellung.

2.    Im Rahmen vertraglicher Neben- und Treuepflichten hat der Arbeitnehmer bei besonderem Bedarf bzw. in Not- und Eilfällen auch in Anlage I nicht ausdrücklich erwähnte Arbeiten auszuführen. Er hat den Verwalter über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Anlage zu informieren und sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr notwendig sind.

3.    Vereinbart ist eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats während der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

4.    Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen gemäß Dienstvertragsrecht nach den §§ 611 ff BGB, sowie arbeitsrechtliche Vorschriften.

§ 2 Weisungsrecht des Verwalters/Korrespondenz

1.    Kontrolle und Dienstaufsicht des Arbeitnehmers erfolgen grundsätzlich durch den jeweiligen Verwalter des Arbeitgebers. Weisungsgeber ist ebenfalls ausschließlich der jeweilige Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich keine direkte Weisungsbefugnis.

2.    Korrespondenz des Arbeitnehmers (insbesondere Beschwerden des Arbeitnehmers über Bewohner oder seitens dieser an den Arbeitnehmer) ist ausschließlich an den Verwalter zu richten.

§ 3 Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers

1.    Dem Arbeitnehmer wird jederzeit widerruflich gestattet, einen Getränkeverkauf in kleinen Mengen im Haus[ENDE DER VORSCHAU]

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