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Einfache Forderungsabtretung ("Forderungskauf")  
Einfache Forderungsabtretung ("Forderungskauf") zwischen __________ - im folgenden Zedent genannt - und __________ - im folgenden Zessionar genannt - wird folgende Vereinbarung geschlos  
Pfandüberlassung  
Pfandüberlassung zwischen ____________ – nachfolgend Verpfänder genannt – und ____________ – nachfolgend Pfandgläubiger genannt – 1.   Der Pfandgläubiger hat Herrn/Frau ___  
Pfandrechtsüberlassung als Sicherheit für ein Darlehen  
Pfandrechtsüberlassung als Sicherheit für ein Darlehen zwischen ____________ – nachfolgend Verpfänder genannt – und ____________ – nachfolgend Pfandgläubiger genannt – 1.    
Sicherungsabtretungsvertrag an Bank  
Sicherungsabtretung zwischen ____________ – nachstehend Firma genannt – und ____________ – nachstehend Bank genannt – 1. Die Firma schuldet der Bank aus laufender Geschäftsverbindung __  
Sicherungsübereignungsvertrag  
Sicherungsübereignungsvertrag zwischen _______________ – nachfolgend Sicherungsgeber genannt – und _______________ – nachfolgend Sicherungsnehmer genannt – 1. Der Sicherungsgeber schuld  
Sicherungsübereignung eines Warenlagers  
Sicherungssübereignung eines Warenlagers zwischen _______________ – nachfolgend Firma genannt – und __________ – nachfolgend Bank genannt – § 1 Gegenstand des Vertrages Gemäß Darlehen  
Sicherungsgrundschuld für Darlehen  
Einäumung einer Sicherungsgrundschuld für ein Darlehen Vor dem unterzeichneten Notar erschienen heute, _________ – nachfolgend Gläubiger genannt – und _________ – nachfolgend Schuldner  
Sicherungshypothek für Darlehen  
Einräumung einer Briefhypothek für ein Darlehen Vor dem unterzeichneten Notar erschienen heute ______ – nachfolgend Gläubiger genannt – und ___________ – nachfolgend Schuldner genannt –  
Verpfändung einer Kaufpreisforderung  
Verpfändung einer Kaufpreisforderung als Sicherheit für ein Darlehen zwischen ____________ – nachfolgend Verpfänder genannt – und ____________ – nachfolgend Pfandgläubiger genannt – 1.  
Raumsicherungsübereignung  
Raumsicherungsübereignung Kreditinstitut , Niederlassung Zwischen , wohnhaft (nachstehend "Sicherungsgeber" genannt) und dem o. g. Kreditinstitut (nachstehend "Bank" genannt) wird folgend  
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