Raumsicherungsübereignung

 

Kreditinstitut , Niederlassung

Zwischen , wohnhaft

(nachstehend "Sicherungsgeber" genannt)

und dem o. g. Kreditinstitut

(nachstehend "Bank" genannt)

wird folgendes vereinbart:

 

§ 1 Gegenstand der Sicherungsübereignung

1. Der Sicherungsgeber übereignet der Bank hiermit den gesamten jeweiligen Bestand des

Warenlagers, der sich in in Würzburg, Münzstraße 35, Erdgeschoß (ca 200 qm)

befindet und in Zukunft dorthin verbracht wird.

Gegenstand sind alle bewglichen Gegenstände in diesem Raum.

2. Das Sicherungsgebiet ist in der beigefügten Lageskizze wie folgt gekennzeichnet:

Die Lageskizze bildet einen Bestandteil dieses Vertrages:

 

§ 2 Übertragung von Eigentum, Miteigentum, Anwartschaftsrecht

Soweit der Sicherungsgeber Eigentum oder Miteigentum an dem Sicherungsgut hat oder diese künftig erwirbt, überträgt er der Bank das Eigentum oder Miteigentum. Soweit der Sicherungsgeber Anwartschaftsrechte auf Eigentumserwerb (aufschiebend bedingtes Eigentum) an den von seinen Lieferanten unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat, überträgt er hiermit der Bank diese Anwartschaftsrechte. Eigentum, Miteigentum und Anwartschaftsrechte gehen mit Abschluß dieses Vertrages oder bei späterer Verbringung der Gegenstände in das Sicherungsgebiet zu diesem Zeitpunkt auf die Bank über.

 

§ 3 Übergabeersatz

Die Übergabe des Sicherungsgutes an die Bank wird dadurch ersetzt, daß der Sicherungsgeber es für die Bank sorgfältig unentgeltlich verwahrt. Soweit Dritte unmittelbaren Besitz am Sicherungsgut erlangen, tritt der Sicherungsgeber bereits jetzt seine bestehenden und künftigen Herausgabeansprüche an die Bank ab.

 

§ 4 Sicherungszweck

1. Die Übereignung und die Übertragung der sonstigen mit diesem Vertrag bestellten Rechte erfolgt zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegenden Sicherungsgeber zustehen.

2. Hat der Kreditnehmer die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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