AGB eines Anzeigenmarktes für Maschinen B2B

XYZ (nachfolgend XYZ), bietet auf der Website xyz.de eine Internetplattform für An- und Verkäufe von gebrauchten und neuen Maschinen aller Art und die Listung in einem Händlerverzeichnis sowie Angebote von Dienstleistungen an. XYZ ermöglicht den Teilnehmern den unmittelbaren Handel miteinander als Verkäufer und Käufer.

I. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer, die sich am Anzeigenmarkt beteiligen und keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Insbesondere gelten sie für die Nutzer, die eine Anzeige in den Anzeigenmarkt einstellen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und XYZ.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer des Systems, unabhängig von welchem Ort sich der jeweilige Nutzer Zugang verschafft. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Nutzers werden von XYZ nicht anerkannt.

(4) Der Nutzer, der eine Anzeige in den Anzeigenmarkt einstellt stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso zu, wie der potentielle Käufer, der insbesondere anerkennt, dass zwischen ihm und XYZ keine Vertragsbeziehung zustande kommt.

(5) XYZ kann den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Solche Änderungen werden in die Website eingestellt und nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Nutzer wirksam.

II. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Anmeldung eines Nutzer ist Voraussetzung für die Aufgabe einer Anzeige.

(2) Ein Online-Anzeigenauftrag zwischen dem Kunden und XYZ kommt erst durch schriftliche Bestätigung per E-Mail, Post oder Fax zustande, spätestens jedoch mit der Schaltung der Anzeige. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der jeweiligen Agentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

(3) Mit der Bestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext 

[ENDE DER VORSCHAU]




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