Betriebsärztliche Vereinbarung mit einem Arbeitsmedizinischen Dienst
Mustervertrag
"Betriebsärztliche Betreuung ... Kleinbetrieben*"
für ... Vertragspartner
"Arbeitsmedizinischer Dienst" ... "Betrieb"
zwischen
der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber, Frau/Herrn ______________________
Anschrift ______________________
______________________
- ... folgenden " Auftraggeber" genannt -
und
dem Arbeitsmedizinischen Dienst, vertreten durch seinen Geschäftsführer ___________________ ... ___________________
- nachfolgend AMD genannt -
In diesem Vertragsmuster wird ... Bezeichnung "Auftraggeber" ... "Betriebsarzt" einheitlich ... neutral ... Auftraggeberin/Auftraggeber ... Betriebsärztin/Betriebsarzt verwandt.
Präambel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechend ... Anforderungen ... Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), ... Arbeitsschutzgesetzes ... der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie ... Unfallverhütungsvorschriften ... die Arbeitssicherheit seiner Beschäftigten Sorge ... tragen. Betriebsärzte ... AMD haben ... Aufgabe, ... Auftraggeber beim Arbeitsschutz, zur Verhütung ... Unfällen sowie ... Fragen ... Gesundheitsschutzes ... unterstützen. Der Auftraggeber versichert, ... ggf. ... Anhörung ... Personalvertretung erfolgt ist. Mit ... folgenden Vertrag werden ... AMD Aufgaben nach ... geltenden Arbeitsschutzbestimmungen übertragen. ... Betriebsarzt ... AMD versichert, ... er über ... arbeitsmedizinische Fachkunde nach § 4 ASiG ... Verbindung mit § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" verfügt. Auftraggeber
§ 1
Vertragsbeginn/Vertragsdauer
Der AMD verpflichtet sich, qualifiziertes Fachpersonal ... den Betrieb ... entsenden. ... Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen/befristet bis zum ________________ ... Betriebsarzt ... AMD, Dr. med. ____________________ wird mit Wirkung ... _______________ zum Betriebsarzt ... Betrieb _________________________________________________ bestellt.
§ 2
Leistungen ... AMD
(1) ... AMD übernimmt ... Aufgaben nach § 3 ... Arbeitssicherheitsgesetzes sowie ... Beratung ... Auftraggebers insbesondere ... Bezug auf dessen Pflichten gemäß ... Arbeitsschutzgesetzes. ... AMD benennt ... Auftraggeber zur Erfüllung dieser Aufgaben ... dem AMD angehörenden Betriebsarzt.
(2) ... Betriebsarzt ... AMD ist verpflichtet, über ... Erfüllung ... übertragenen Aufgaben regelmäßig ... Bericht ... erstatten (Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte").
(3) ... AMD werden zudem folgende Aufgaben nach besonderen gesetzlichen Regelungen, sowie darüber hinausgehende Vereinbarungen übertragen: ______________________________________________________________________________________________________________________________________
(4) ... arbeitsmedizinische Betreuung ... Betriebes hat aufgrund ... von ... Berufsgenossenschaft __________________________________________ ... der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" festgelegten Gefährdungspotentialen abhängig ... der Mitarbeiterzahl bzw. nach Maßgabe ... in dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelten Modellvorhaben folgenden zeitlichen Umfang __________ Stunden/Jahr.
(5) Legt ... Betriebsarzt dar, ... der vereinbarte Zeitumfang ... einer ordnungsgemäßen Erfüllung ... ihm nach § 2 Abs. 1 dieses Vertrages übertragenen Aufgaben nicht ausreicht, kann er ... Anpassung ... Zeitumfanges ... des Pauschalhonorars gemäß § 6 verlangen. Kommt es darüber innerhalb ... angemessenen Zeit nicht ... einer Verständigung mit ... Auftraggeber, ist ... AMD berechtigt, ... Vertrag ohne Einhaltung ... Frist ... kündigen.
(6) ... Betriebsarzt ... AMD ... der Auftraggeber stimmen Termine zur Erbringung ... betriebsärztlichen Dienstleistung ab.
§ 3
Rechte ... Pflichten ... AMD
(1) ... vom Betriebsarzt ... AMD ... jedem einzelnen Betrieb gesetzten Schwerpunkte hängen ab von
- ... spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen ... Unfallgefahren
- ... Größe ... Betriebes und
- ... individuellen betrieblichen Gegebenheiten.
(2) Ansprechpartner ... Betriebsarztes ist ... Inhaber ... Leiter ... Betriebes. ... Ausübung ... betriebsärztlichen Tätigkeit ist ... Betriebsarzt ... AMD weisungsfrei ... nur an ... gesetzlichen Vorschriften gebunden.
(3) ... nach § 2 Abs. 2 ASiG erforderliche, ... gesetzlichen ... unfallversicherungsrechtlichen Bestimmungen genügende Einrichtung/Ausstattung wird
Alternative 1
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. ... Einrichtung/Ausstattung enthält folgende Gegenstände:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________.
Im übrigen stellt ... AMD ... erforderliche Einrichtung/Ausstattung.
Alternative 2
vom AMD gestellt.
Die ... AMD dafür entstehenden Kosten sind ... dem pauschalen Honorar nach § 6 berücksichtigt.
(4) ... AMD verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitrahmens [Montag - Freitag] _________________________ [ _________Uhr - ________Uhr] erreichbar ... sein, ... sichert bei länger dauernder Abwesenheit ... Vertretung zu.
(5) Sofern ... Betrieb ... Auftraggebers ... Personalvertretung hat, wird auch dieser ... dem Betriebsarzt ... AMD ... Fragen ... Arbeits- ... Gesundheitsschutzes beraten.Weiterhin verpflichtet sich ... Betriebsarzt ... AMD zur Zusammenarbeit mit ... Fachkraft ... Arbeitssicherheit, ... Personalvertretung (§ 9, 10 ASiG) sowie ... Sicherheitsbeauftragten.
(6) ... AMD verpflichtet sich, ... Qualifikation ... von ihm genannten Betriebsarztes durch entsprechende Fortbildungen, auch ... Hinblick auf Gefährdungspotentiale ... Betrieb, auf ... neuesten wissenschaftlichen Stand ... halten (§ 2 Abs. 3 ASiG).
§ 4
Schweigepflicht/Datenschutz
Das ärztliche Fachpersonal ... AMD unterliegt aufgrund gesetzlicher ... berufsrechtlicher Vorschriften ... ärztlichen Schweigepflicht ... den Bestimmungen ... Datenschutzes. Ferner hat ... ärztliche Fachpersonal ... AMD Stillschweigen bezüglich aller Betriebskenntnisse ... wahren. ... Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ... Vertragsverhältnisses fort.
§ 5
Pflichten ... Auftraggebers
(1) ... Auftraggeber unterstützt ... Betriebsarzt ... AMD ... seiner Tätigkeit, um ... sachgerechte arbeitsmedizinische Betreuung ... Beratung ... ermöglichen. Daher hat er ... ärztlichen Fachpersonal ... AMD über alle ... ihre Tätigkeit wichtigen Angelegenheiten ... informieren, insbesondere über
· Begehungen ... Betriebes durch ... Gewerbeaufsichtsamt, ... Berufsgenossenschaft sowie durch Sicherheitsfachkräfte,
· geplante Änderungen ... Arbeitsabläufen ... Arbeitsorganisation mit Auswirkungen auf ... Arbeitszeitorganisation, Arbeitsplatzergonomie ... auf Veränderungen ... gesundheitlichen Belastungen,
· geplante Neugestaltung ... Arbeitsplätzen,
· Hinweise auf ... Auftreten ... arbeitsbedingten Erkrankungen ... Beschwerden,
· Arbeitsplatzumsetzungen aus gesundheitlichen Gründen,
· Unfallmeldungen bei Mitarbeiterinnen ... Mitarbeitern,
· Schwerbehindertenstatus ... Mitarbeiterinnen ... Mitarbeiter,
· Schwangerschaft ... Mitarbeiterinnen,
· Mitteilung über genehmigte Rehabilitationsmaßnahmen ... Beschäftigten
(2) Beratungen durch den Betriebsarzt ... AMD aufgrund ... Informationen ... Auftraggebers sind Bestandteil ... Leistungsumfangs nach diesem Vertrag. Besteht darüber hinaus Beratungsbedarf ... Auftraggebers, ... ist darüber vorher ... gesonderte Vereinbarung mit ... AMD ... treffen (ggf. diese Einzelleistungen ... Einzelnen anführen). Dieser gesonderte Auftrag führt ... einer zusätzlichen Honorarberechnung nach § 7.
§ 6
Honorar
(1) ... Leistungen nach § 2 (1) wird ... pauschales Honorar ... Höhe ... _________________ DM/Euro einsatzstündlich/monatlich/jährlich vereinbart.[1]
(2) ... Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen dem AMD mitzuteilen. ... diesem Fall verhandeln ... Parteien ... Anpassung ... Leistungsumfanges ... des Honorars.
(3) ... Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig, ... die Zahlung ist innerhalb ... 14 Tagen auf folgendes Konto vorzunehmen: Kontoinhaber: ___________________
__________________, Bank: _________________________, BLZ: ____________, Konto-Nr.: ________________.
§ 7
Honorar für
weitergehende Leistungen
(1) Weitergehende, über ... pauschal ... vergütende Honorar nach § 6 hinausgehende, betriebsärztliche Leistungen, insbesondere Leistungen nach §§ 2 (3), 5 (2) ... Vertrages, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen ... andere Leistungen werden auf ... Grundlage ... jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung ... Ärzte (GOÄ) unter Einschluss ... analoger Anwendung abgerechnet. 1
(2) Wegekosten ... Fahrten ... ärztlichen Fachpersonals ... AMD zum Betrieb ... Auftraggebers werden entsprechend ... GOÄ abgerechnet.
§ 8
Haftung ... AMD ... das ärztliche Fachpersonal
(1) ... AMD haftet ... Auftraggeber ... alle Schäden, ... diesem durch ... grob fahrlässige ... vorsätzliche Verletzung ... vertraglichen Pflichten entstehen.
(2) ... AMD verpflichtet sich, vor Einsatz seines ärztlichen Fachpersonals ... diese ... Haftpflichtversicherung ... Personen- ... Sachschäden ... ausreichender Höhe abzuschließen ... dem Auftraggeber nachzuweisen.
(3) ... Schadensersatzanspruch ... Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit ... Auftraggeber ... Anspruch aus einem Versicherungsvertrag hat ... hätte, ... dessen Abschluß er verpflichtet ist.
§ 9
Kündigung*
Dieser Vertrag kann mit ... Frist ... 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Es bedarf keiner Angabe ... Gründen ... die Kündigung.
§ 10
Schlußbestimmungen
(1) Änderungen ... Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ... Schriftform.
(2) Soweit einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sind ... werden, wird dadurch ... Wirksamkeit ... Vertrages ... übrigen nicht berührt. An ... Stelle ... unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr ... Regelung, ... dem entspricht, was ... Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen ... Unwirksamkeit ... Bestimmung bekannt gewesen wäre.
(3) ... Streitigkeiten, ... sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Gerichtsstand _______________________.
(4) ... der Annahme weiterer Betreuungsverträge als AMD ... sonstiger Nebentätigkeiten ist ... AMD frei.
______________________, ... ____________________
_____________________________ __________________________
Der Auftraggeber Der AMD
Erläuterung zur Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte"
Gemäß ... siebten Buch ... Sozialgesetzbuches (SGB VII, § 15 Abs. 1 Nr. 6) erlassen ... Berufsgenossenschaften als Träger ... Unfallversicherung Vorschriften über ... Maßnahmen, ... der Unternehmer zur Erfüllung ... sich aus ... Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure ... andere Fachkräfte ... Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergebenden Pflichten ... treffen hat. Auf Bundesebene sind ... den gewerblichen Bereich ... Hauptverband ... gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), ... den landwirtschaftlichen Bereich ... Bundesverband ... landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ... für ... öffentlichen Bereich ... Bundesverband ... Unfallkassen (BUK) zuständig.
Jede einzelne Berufsgenossenschaft entwickelt, ausgerichtet auf ... spezifischen Belange ... Betriebes, ihre eigene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte". Diese Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" regelt ... Speziellen Maßnahmen, ... der Unternehmer zur Erfüllung ... sich aus § 2 Abs. 1 ... Arbeitssicherheitsgesetzes ergebenden Pflichten, ... Betriebsarzt aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen heraus ... bestellen, durchzuführen hat. Sie bestimmt Art ... Umfang ... arbeitsmedizinischen Betreuung auf Grundlage ... betriebsspezifischen Bewertung sowie auf Grund ... allgemeinen Gefährdungen ... Unternehmens.
Beispielhaft sei hier ... Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" ... Berufsgenossenschaft ... Gesundheitsdienst ... Wohlfahrtspflege (BGW) genannt. ... Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" werden abhängig ... der Gefährdungsgruppe ... Arztpraxen je nach Fachgruppe (Innere Medizin, Chirurgie etc.) sowie ... Anzahl ... Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ... Mindest-Einsatzzeiten ... Betriebsarztes festgelegt:
Gruppe I : 0,5 Stunden je Arbeitnehmer/in ... jedem 2. Jahr,
Gruppe II : 0,33 Stunden je Arbeitnehmer/in ... jedem 3. Jahr,
Gruppe III : 0,25 Stunden je Arbeitnehmer/in ... jedem 4. Jahr.
Diese Regelung bedeutet ... den niedergelassenen Internisten mit zwei Arzthelferinnen, ... der Betriebsarzt ihn mindestens ... halbe Stunde alle vier Jahre ... der Praxis beraten wird. Dieses Beispiel verdeutlicht, ... hier lediglich Mindest-Einsatzzeiten festgelegt wurden. ... jeweiligen Mindesteinsatzzeiten ... Betriebsarztes müssen bei Veränderung ... Anzahl ... Beschäftigten angepasst werden.
Die arbeitsmedizinische Leistung nach § 3 ASiG wird gewöhnlich ... Form eines pauschalen Honorars vergolten. Darüber hinausgehende Leistungen, wie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen etc. werden nach ... GOÄ, ggf. ... Analogbewertungen abgerechnet.
Neben ... o.g. Regelbetreuung ... Betrieben sind ... der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" ... einzelnen Berufsgenossenschaften alternative Betreuungsformen ... Kleinbetrieben aufgenommen worden, welche bereits teilweise ... den staatlichen ... berufsgenossenschaftlichen Organen genehmigt worden sind.
Auszüge aus gesetzlichen Grundlagen ... die betriebsärztliche Tätigkeit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure ... andere Fachkräfte ... Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ... 1973
- Auszug -
§ 2 Bestellung ... Betriebsärzten
(1) ... Auftraggeber hat ... Betriebsärzte schriftlich ... bestellen ... ihnen ... in § 3 genannten Aufgaben ... übertragen, soweit dies erforderlich ist ... Hinblick auf
1. ... Betriebsart ... die damit ... die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- ... Gesundheitsgefahren
2. ... Zahl ... beschäftigten Arbeitnehmer ... die Zusammensetzung ... Arbeitnehmerschaft und
3. ... Betriebsorganisation, insbesondere ... Hinblick auf ... Zahl ... die Art ... für ... Arbeitsschutz ... die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
(2) ... Auftraggeber hat dafür ... sorgen, ... die ... ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei ... Erfüllung ihrer Aufgaben ... unterstützen, insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte ... Mittel zur Verfügung ... stellen. Er hat sie über ... Einsatz ... Personen ... unterrichten, ... mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt ... ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) ... Auftraggeber hat ... Betriebsärzten ... zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung ... betrieblichen Belange ... ermöglichen. Ist ... Betriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, ... ist er ... die Zeit ... Fortbildung unter Fortentrichtung ... Arbeitsvergütung ... der Arbeit freizustellen. ... Kosten ... Fortbildung trägt ... Auftraggeber. Ist ... Betriebsarzt nicht als Arbeitnehmer eingestellt, ... ist er ... die Zeit ... Fortbildung ... der Erfüllung ... ihm übertragenen Aufgaben freizustellen.
§ 3 Aufgaben ... Betriebsärzte
(1) ... Betriebsärzte haben ... Aufgabe, ... Auftraggeber beim Arbeitsschutz ... bei ... Unfallverhütung ... allen Fragen ... Gesundheitsschutzes ... unterstützen. Sie haben insbesondere
1. ... Auftraggebern ... die sonst ... den Arbeitsschutz ... die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ... beraten, insbesondere bei
a) ... Planung, Ausführung ... Unterhaltung ... Betriebsanlagen ... von sozialen ... sanitären Einrichtungen,
b) ... Beschaffung ... technischen Arbeitsmitteln ... der Einführung ... Arbeitsverfahren ... Arbeitsstoffen
c) ... Auswahl ... Erprobung ... Körperschutzmitteln
d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen ... sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere ... Arbeitsrhythmus, ... Arbeitszeit ... der Pausenregelung, ... Gestaltung ... Arbeitsplätze, ... Arbeitsablaufs ... der Arbeitsumgebung,
e) ... Organisation ... "Ersten Hilfe" ... Betrieb,
f) Fragen ... Arbeitsplatzwechsels sowie ... Eingliederung ... Wiedereingliederung Behinderter ... den Arbeitsprozess,
g) ... Beurteilung ... Arbeitsbedingungen,
2. ... Arbeitnehmer ... untersuchen, arbeitsmedizinisch ... beurteilen ... zu beraten, sowie ... Untersuchungsergebnisse ... erfassen ... auszuwerten,
3. ... Durchführung ... Arbeitsschutzes ... der Unfallverhütung ... beobachten ... im Zusammenhang damit
a) ... Arbeitsstätten ... regelmäßigen Abständen ... begehen ... festgestellte Mängel ... oder ... sonst ... den Arbeitsschutz ... die Unfallverhütung verantwortliche Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen ... auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf ... Benutzung ... Körperschutzmittel ... achten,
c) Ursachen ... arbeitsbedingten Erkrankungen ... untersuchen, ... Untersuchungsergebnisse ... erfassen ... auszuwerten ... dem Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
4. darauf hinzuwirken, ... sich alle ... Betrieb Beschäftigten ... Anforderungen ... Arbeitsschutzes ... der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über ... Unfall- ... Gesundheitsgefahren, denen sie bei ... Arbeit ausgesetzt sind, sowie über ... Einrichtungen ... Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren ... belehren ... bei ... Einsatzplanung ... Schulung ... Helfer ... "Erster Hilfe" ... des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.
(2) ... Betriebsärzte haben auf Wunsch ... Arbeitnehmers diesem ... Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) ... den Aufgaben ... Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen ... Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung ... überprüfen.
§ 9 Zusammenarbeit mit ... Betriebsrat
(1) ... Betriebsärzte ... die Fachkräfte ... Arbeitssicherheit haben bei ... Erfüllung ihrer Aufgaben mit ... Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
(2) ... Betriebsärzte ... die Fachkräfte ... Arbeitssicherheit haben ... Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ... Arbeitsschutzes ... der Unfallverhütung ... unterrichten; sie haben ihm ... Inhalt eines Vorschlages mitzuteilen, ... sie nach § 8 Abs. 3 ... Auftraggeber machen. Sie haben ... Betriebsrat auf sein Verlangen ... Angelegenheiten ... Arbeitsschutzes ... der Unfallverhütung ... beraten.
(3) ... Betriebsärzte ... Fachkräfte ... Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung ... Betriebsrats ... bestellen ... abzuberufen. ... gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert ... eingeschränkt werden sollen; ... übrigen gilt § 87 ... Verbindung mit § 76 ... Betriebsverfassungsgesetzes. Vor ... Verpflichtung ... Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, ... freiberuflich tätigen Fachkraft ... Arbeitssicherheit ... eines überbetrieblichen Dienstes ist ... Betriebsrat ... hören.
§ 10 Zusammenarbeit ... Betriebsärzte ... der Fachkräfte ... Arbeitssicherheit
Die Betriebsärzte ... die Fachkräfte ... Arbeitssicherheit haben bei ... Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. ... Betriebsärzte ... die Fachkräfte ... Arbeitssicherheit arbeiten bei ... Erfüllung ihrer Aufgaben mit ... anderen ... Betrieb ... Angelegenheiten ... technischen Sicherheit, ... Gesundheits- ... des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.
Gesetz über ... Durchführung ... Maßnahmen ... Arbeitsschutzes zur Verbesserung ... Sicherheit ... des Gesundheitsschutzes ... Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) von 1996
- Auszug -
§ 3 Grundpflichten ... Auftraggebers
(1) ... Auftraggeber ist verpflichtet, ... erforderlichen Maßnahmen ... Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung ... Umstände ... treffen, ... Sicherheit ... Gesundheit ... Beschäftigten bei ... Arbeit beeinflussen. Er hat ... Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit ... überprüfen ... erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er ... Verbesserung ... Sicherheit ... Gesundheitsschutz ... Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung ... Durchführung ... Maßnahmen nach Absatz 1 hat ... Auftraggeber unter Berücksichtigung ... Art ... Tätigkeiten ... der Zahl ... Beschäftigten
1. ... eine geeignete Organisation ... sorgen ... die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen ... treffen, ... die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten ... eingebunden ... die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden ... die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten ... Maßnahmen nach diesem Gesetz darf ... Auftraggeber nicht ... Beschäftigten auferlegen.
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Auftraggeber hat bei Maßnahmen ... Arbeitsschutzes ... folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. ... Arbeit ist ... zu gestalten, ... eine Gefährdung ... Leben ... Gesundheit möglichst vermieden ... die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle ... bekämpfen;
3. bei ... Maßnahmen sind ... Stand ... Technik, Arbeitsmedizin ... Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ... berücksichtigen
4. Maßnahmen sind mit ... Ziel ... planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen ... Einfluss ... Umwelt auf ... Arbeitsplatz sachgerecht ... verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig ... anderen Maßnahmen;
6. spezielle Gefahren ... besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind ... berücksichtigen;
7. ... Beschäftigten sind geeignete Anweisungen ... erteilen;
8. mittelbar ... unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
§ 5 Beurteilung ... Arbeitsbedingungen
(1) ... Auftraggeber hat durch ... Beurteilung ... für ... Beschäftigen mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ... ermitteln, welche Maßnahmen ... Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) ... Auftraggeber hat ... Beurteilung je nach Art ... Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist ... Beurteilung eines Arbeitsplatzes ... einer Tätigkeit ausreichend.
(3) ... Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. ... Gestaltung ... die Einrichtung ... Arbeitsstätte ... des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische ... biologische Einwirkungen,
3. ... Gestaltung, ... Auswahl ... den Einsatz ... Arbeitsmitteln, insbesondere ... Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten ... Anlagen sowie ... Umgang damit,
4. ... Gestaltung ... Arbeits- ... Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen ... Arbeitszeit ... deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation ... Unterweisung ... Beschäftigten.
§ 6 Dokumentation
(1) ... Auftraggeber muss über ... je nach Art ... Tätigkeiten ... der Zahl ... Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen ... Ergebnis ... Gefährdungsbeurteilung, ... von ihm festgelegten Maßnahmen ... Arbeitsschutzes ... das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn ... Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten. Soweit ... sonstigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, gilt Satz 1 nicht ... Auftraggeber mit zehn ... weniger Beschäftigten; ... zuständige Behörde kann, wenn besondere Gefährdungssituationen gegeben sind, anordnen, ... Unterlagen verfügbar sein müssen. Bei ... Feststellung ... Zahl ... Beschäftigten nach Satz 3 sind Teilzeitbeschäftigte mit ... regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ... nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 ... nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 ... berücksichtigen.*
(2) Unfälle ... seinem Betrieb, bei denen ... Beschäftigter getötet ... so verletzt wird, ... er stirbt ... für mehr als drei Tage völlig ... teilweise arbeits- ... dienstunfähig wird, hat ... Auftraggeber ... erfassen.
*Satz 4 eingefügt durch Artikel 9 ... Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes ... 12/1998 (BGBI. I S. 3841 - 3852)
§ 9 Besondere Gefahren
(1) ... Auftraggeber hat Maßnahmen ... treffen, damit nur Beschäftigte Zugang ... besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, ... zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben.
(2) ... Auftraggeber hat Vorkehrungen ... treffen, ... alle Beschäftigten, ... einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind ... sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr ... die getroffenen ... zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ... die eigene Sicherheit ... die Sicherheit anderer Personen müßen ... Beschäftigten ... geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ... Schadensbegrenzung selbst treffen können, wenn ... zuständige Vorgesetzte nicht erreichbar ist; dabei sind ... Kenntnisse ... Beschäftigten ... die vorhandenen technischen Mittel ... berücksichtigen. ... Beschäftigten dürfen aus ihrem Handeln keine Nachteile entstehen, es sei denn, sie haben vorsätzlich ... grob fahrlässig ungeeignete Maßnahmen getroffen.
(3) ... Auftraggeber hat Maßnahmen ... treffen, ... es ... Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen ... Arbeitsplätze ... Sicherheit ... bringen. ... Beschäftigten dürfen hierdurch keine Nachteile entstehen. Hält ... unmittelbare erhebliche Gefahr an, darf ... Auftraggeber ... Beschäftigten nur ... besonders begründeten Ausnahmefällen auffordern, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Gesetzliche Pflichten ... Beschäftigten zur Abwehr ... Gefahren ... die öffentliche Sicherheit sowie ... §§ 7 ... 11 ... Soldatengesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Erste Hilfe ... sonstige Notfallmaßnahmen
(1) ... Auftraggeber hat entsprechend ... Art ... Arbeitsstätte ... der Tätigkeiten sowie ... Zahl ... Beschäftigten ... Maßnahmen ... treffen, ... zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung ... Evakuierung ... Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er ... Anwesenheit anderer Personen Rechnung ... tragen. Er hat auch dafür ... sorgen, ... im Notfall ... erforderlichen Verbindungen ... außerbetrieblichen Stellen, insbesondere ... den Bereichen ... Ersten Hilfe, ... medizinischen Notversorgung, ... Bergung ... der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) ... Auftraggeber hat diejenigen Beschäftigten ... benennen, ... Aufgaben ... Ersten Hilfe, Brandbekämpfung ... Evakuierung ... Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung ... Ausrüstung ... nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen ... einem angemessenen Verhältnis zur Zahl ... Beschäftigten ... zu ... bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor ... Benennung hat ... Auftraggeber ... Betriebs- ... Personalrat ... hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. ... Auftraggeber kann ... in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über ... nach Satz 2 erforderliche Ausbildung ... Ausrüstung verfügt.
§ 12 Unterweisung
(1) ... Auftraggeber hat ... Beschäftigten über Sicherheit ... Gesundheitsschutz bei ... Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ... angemessen ... unterweisen. ... Unterweisung umfasst Anweisungen ... Erläuterungen, ... eigens auf ... Arbeitsplatz ... den Aufgabenbereich ... Beschäftigten ausgerichtet sind. ... Unterweisung muss bei ... Einstellung, bei Veränderungen ... Aufgabenbereich, ... Einführung neuer Arbeitsmittel ... einer neuen Technologie vor Aufnahme ... Tätigkeit ... Beschäftigten erfolgen. ... Unterweisung muss an ... Gefährdungsentwicklung angepasst sein ... erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei ... Arbeitnehmerüberlassung trifft ... Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 ... Entleiher. Er hat ... Unterweisung unter Berücksichtigung ... Qualifikation ... der Erfahrung ... Personen, ... ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. ... sonstigen Arbeitsschutzpflichten ... Verleihers bleiben unberührt.
* Zur Anwendung insbesondere auch ... Arztpraxen
[1] Ob Umsatzsteuerpflicht besteht, muss ... Einzelfall geprüft werden.
* Entfällt, wenn ... § 1 ... zeitliche Befristung vorgesehen ist.
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