Verpflichtung von Mitarbeitern zur Einhaltung der DSGVO
Frau/Herr ____________________________________
wurde darauf verpflichtet, _ es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt _ verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn _ Einwilligung bzw. _ gesetzliche Regelung _ Verarbeitung erlauben oder _ Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. _ Grundsätze _ DS-GVO für _ Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt _ beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:
Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise _ in _ für _ betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden; für _ legitimen _ festgelegten geschäftlichen Zwecke erhoben werden _ dürfen nicht in _ mit diesen Zwecken nicht _ vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; dem Zweck angemessen _ erheblich sowie auf _ für _ Zwecke _ Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
b) sachlich richtig _ erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen _ treffen, damit personenbezogene Daten, _ im Hinblick auf _ Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
c) in _ Form gespeichert werden, _ die Identifizierung _ betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für _ Zwecke, für _ sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
d) in _ Weise verarbeitet werden, _ eine angemessene Sicherheit _ personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung _ vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische _ organisatorische Maßnahmen („Integrität _ Vertraulichkeit“);
e) maßgebend für _ Erhebung, Verarbeitung _ Speicherung _ Daten bei _ Tätigkeit sind im Übrigen _ Anordnungen _ Geschäftsleitung;
Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/ oder Freiheitsstrafe geahndet werden. _ Verstoß kann zugleich _ Verletzung _ arbeitsvertraglichen Pflichten _ der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.
Die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. _ Verpflichtung gilt auch nach Beendigung _ Tätigkeit weiter.
Der Empfang _ Abschrift _ die Kenntnisnahme dieser Verpflichtung bestätigt _ Verpflichtete mit seiner Unterschrift.
Frankfurt am Main, _ ____________
____________________________________ verpflichteter Arbeitnehmer | Frankfurt am Main, _ ____________
____________________________________ LP als Verantwortliche |
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