Vertrag Bestellung externer Informationssicherheitsbeauftragter / CISO (Chief Information Security Officer)

Zwischen

 

………………………………..

(nachfolgend Auftragnehmer / CISO)

 

und

 

………………………………..

(nachfolgend Auftraggeber)

 

wird folgende Vereinbarung getroffen:

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Wahrnehmung der Aufgaben als externer Informationssicherheitsbeauftragter bzw. Chief Information Security Officer, kurz CISO.

 

§ 2 Aufgabenbeschreibung

(1) Der CISO erstellt eine Definition der Informationssicherheitspolitik des Unternehmens des Auftraggebers in Ableitung von der Unternehmensstrategie und unter Einbeziehung der IT-Strategie. Insbesondere führt der CISO dazu regelmäßige Risikoanalysen zur Erstellung der Informations-/IT-Sicherheitskonzepte durch und überprüft deren Wirksamkeit auf Basis der Geschäftsprozesse durch und bereitet den Stellenwert der IT, das anzustrebende Informations-/IT-Sicherheitsniveau und die unternehmensweiten Sicherheitsziele gemäß den von der Geschäftsführung festgelegten Ansprüchen auf, formuliert sie aus und führt Maßnahmen zur Umsetzung ein.

(2) Der CISO berichtet regelmäßig an die Unternehmensleitung des Auftraggebers, berät sie in Fragen zur Informations-/IT-Sicherheit und führt Managementreviews.

(3) Der CISO entwickelt und formuliert die Informations- und IT-Sicherheitsleitlinie des Unternehmens und gibt die abgestimmte und freigegebene Sicherheitsleitlinie/-richtlinie allen betroffenen Mitarbeitern des Unternehmens bekannt.

(4) Der CISO arbeitet an der Erstellung des Notfallvorsorgekonzepts (Business Continuity Management, BCM) mit und koordiniert die Umsetzung in entsprechende Notfallpläne, Wiederanlaufpläne und Katastrophenpläne.

(5) Der CISO erstellt Regeln für die Zuweisung von Rollen, Verantwortlichkeiten, Berechtigungen und Haftung.

(6) Der CISO entwickelt und pflegt ein Sicherheits- und Kontrollrahmenwerk, bestehend aus Standards, Maßnahmen, Verfahren und Prozessen.

(7) Die regelmäßige Bewertung von Risiken und die Durchführung von 

[ENDE DER VORSCHAU]




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