AGB für die Werbung in Filmtheatern (Fassung vom Mai 1993)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. für die Durchführung der Werbung in Filmtheatern unverbindlich empfohlen. Es bleibt den Vertragsparteien daher unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Durchführung von Werbung in Filmtheatern mittels Diapositiven, Kinospots und Werbefilmen.

2. Auftragsannahme, Auftragsablehnung

Die Werbeverwaltung kann die Ausführung eines Auftrages zur Durchführung von Werbung mittels Diapositiven oder Kinospots innerhalb von drei Wochen nach Vertragsschluss aus sachlichem Grund ablehnen. Die Werbeverwaltung behält sich vor, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Werbeverwaltung abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Werbeverwaltung oder das Filmtheater unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Preise, Kosten

Die Preise berechnen sich nach der Preisliste der Werbeverwaltung. Die darin ausgewiesenen Preise gelten für die Vorführung zu allen regulären Vorstellungen. Die Preise gelten für ortsansässige und auswärtige Auftraggeber. Die Kosten der Anfertigung von Werbefilmen, Manuskripten, Kinospots, Entwürfen, Tontexten und Tonträgern sind in den in der Preisliste für die Vorführung ausgewiesenen Preisen nicht enthalten. Die Vorführkosten sind für Werbefilme wöchentlich, für Diapositive und Kinospots monatlich im voraus zu zahlen. Ein Skonto von 2 % kann bei Diapositiven und Kinospots nur bei Zahlung der Gesamtauftragssumme vor Beginn der Laufzeit gewährt werden, wenn die Auftragsdauer je Theater mindestens 6 Monate beträgt. Porto und Verpackung für den Versand von Werbefilmen und für die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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