Vertrag über eine Entsendung ins Ausland

Zwischen

der Firma

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

wird folgende

 

Vereinbarung

 

getroffen.

 

§ 1 Entsendung, Aufgabengebiet

(1) Der Arbeitnehmer wird vom bis zu dem Unternehmen in entsandt. Er übernimmt dort folgende Aufgaben:

• ,

• .

 

(2) Während dieser Zeit unterliegt der Arbeitnehmer den Weisungen von Herrn/Frau .

(3) Das bisherige Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht fort. Der Arbeitsvertrag vom wird für die Dauer des Auslandseinsatzes durch die nachfolgenden besonderen Bedingungen abgeändert.

 

§ 2 Vergütung

(1) Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu dem im Arbeitsvertrag vom vereinbarten Gehalt eine Auslandszulage von EUR. Für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist lediglich das gemäß dem Arbeitsvertrag vom geschuldete Gehalt maßgebend.

(2) Das gemäß Arbeitsvertrag vom geschuldete Gehalt wird entsprechend den vergleichbaren Inlandsgehältern angepasst.

(3) Die Auslandszulage wird jährlich überprüft. Eine Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung des jeweiligen Devisenkurses im Entsendungsland.

(4) Zahlungen werden auf das bisherige Gehaltskonto des Arbeitnehmers geleistet, sofern dieser nicht mindestens 6 Wochen vor der nächsten fälligen Zahlung ein anderes Konto im Einsatzland mitteilt. Die Zahlung erfolgt in Euro. Die kosten des Transfers trägt der Arbeitnehmer.

 

§ 3 Zusätzliche Leistungen

Der Arbeitnehmer erhält folgende zusätzliche Leistungen:

a) Reisekosten für Hin- und Rückreise bei Beginn und Beendigung der Entsendung gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;

b) Kosten einer Hin- und Rückreise nach Deutschland je Kalenderjahr gemäß der betrieblichen Reisekostenordnung;

c) Kosten gemäß a), b) für Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;

d) Umzugs- und Transportkosten 

[ENDE DER VORSCHAU]




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