Arbeitsvertrag zwischen RA und Büroaushilfe

Zwischen

…………

– im Folgenden Arbeitgeber genannt –

und

…………

– im Folgenden Mitarbeiter/in genannt –

wird mit Wirkung ab dem ....... folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Beginn und Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses sowie Probezeit

(1) Der/die Mitarbeiter/in tritt am ….... erstmalig in die Dienste des Arbeitgebers ein. Das Arbeitsverhältnis ist unter Berufung auf § 14 Abs. 2, Abs. 2a TzBfG zunächst bis zum ……… befristet und endet zu diesem Datum ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber ist seit dem ……… als selbständiger Anwalt tätig und daher Existenzgründer i.S.d. § 14 Abs. 2a TzBfG.

(2) Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Dauer der Befristung nach den Bestimmungen des § 11 dieses Vertrages von beiden Vertragsparteien kündbar. Daneben besteht das beiderseitige Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung.

(3) Eine Probezeit ist (nicht) vereinbart und dauert bis …...... . Die Vereinbarung einer Probezeit bleibt den Vertragsparteien vorbehalten und hat lediglich Auswirkungen auf die Dauer der Kündigungsfrist (siehe § 11), die sich auf 14 Tage beiderseitig verkürzt (§ 622 Abs. 3 BGB).

 

§ 2 Tätigkeit und Ort der Tätigkeit

(1) Der/die Mitarbeiter/in wird als Aushilfe innerhalb eines Abrufarbeitsverhältnisses im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses/Minijob beschäftigt. Zu dem Tätigkeitsbereich des/der Mitarbeiters/in zählen allgemeine Schreib- und Büroarbeiten, wie z.B. Textverarbeitung, Ablage, Botengänge etc.

(2) Der/die Mitarbeiter/in hat seine/ihre Arbeitsleistung am Ort des Kanzleisitzes des Arbeitgebers zu den betriebsüblichen Zeiten zu erbringen.

 

§ 3 Arbeitszeit, Lage der Arbeitszeit und Mehrarbeit

(1) Die Arbeitszeit des/der Mitarbeiters/in im Abrufarbeitsverhältnis richtet sich nach dem betrieblichen Bedarf und beträgt mindestens ....... Stunden wöchentlich. Auf Anforderung ist auch samstags zu arbeiten. Die Lage der Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber und 

[ENDE DER VORSCHAU]




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