Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zwischen
der Firma
- nachfolgend Firma genannt -
und
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Tätigkeit/Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt. Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
• ,
• .
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören die in der anliegenden Stellenbeschreibung genannten Aufgaben.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Bedarfsfall auch andere zumutbare Tätigkeiten im Betrieb ohne Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen zu übernehmen.
§ 2 Vergütung
(1) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.
(2) Die Vergütung wird dem Arbeitnehmer auf dessen Konto (IBAN, BIC) überwiesen.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen Stunden wöchentlich. Ihre Einteilung richtet sich nach den betrieblichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebs.
oder
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt Wochenstunden an Tagen zu je Stunden.
(2) Vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache beginnt die tägliche Arbeitszeit um Uhr und endet um Uhr.
§ 4 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf Werktage Urlaub. Beim Eintritt oder Ausscheiden während eines Kalenderjahres wird der Urlaub anteilig gewährt. Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
§ 5 Weitere Beschäftigungen
(1) Der Arbeitnehmer versichert, derzeit keine weiteren Beschäftigungsverhältnisse auszuüben.
oder
(1) Der Arbeitnehmer versichert, derzeit folgende weitere geringfügige Beschäftigungen auszuüben:
Arbeitgeber: ,
Arbeitsaufnahme: ,
Entgelt pro Monat: .
Bei Zusammenrechnung aller geringfügigen Beschäftigungen einschließlich dieser beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 520,00 EUR monatlich.
(2) Vor Aufnahme jeder weiteren entgeltlichen Tätigkeit hat der[ENDE DER VORSCHAU]
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