Ehegattenarbeitsvertrag

Zwischen

... 

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

...

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

wird folgender

Arbeitsvertrag

geschlossen.

§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

(1) Der Arbeitnehmer wird ab ... als ... auf unbefristete Dauer eingestellt.

oder

(1) Der Arbeitnehmer wird von ... bis ... als ... eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

oder

(1) Der Arbeitnehmer wird aushilfsweise ab ... als ... für die Dauer von Monaten bis zum ... eingestellt.

(2) Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

§ 2 Ort

Arbeitsort ist ...

§ 3 Tätigkeiten

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die aus dem Berufsbild der/des sich ergebenden Arbeiten zu verrichten. Hierzu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  •  
  • (Auflistung der wesentlichen Tätigkeiten).

oder

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die sich aus der beigefügten Stellenbeschreibung ergebenden Tätigkeiten zu verrichten.

§ 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Der Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die arbeitgeberseitige Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Ein­haltung der Klageerhebungsfrist nicht nachweisen kann.

 § 5 Entgelt

[ENDE DER VORSCHAU]




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