Allgemeiner Arbeitsvertrag

Zwischen

..

- nachfolgend Firma genannt -

und

...

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

wird folgender

Arbeitsvertrag

geschlossen.

§ 1 Tätigkeit/ Beginn des Arbeitsverhältnisses

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt. Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  •  
  •  

oder

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als ... eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören die in der anliegenden Stellenbeschreibung genannten Aufgaben.

(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Bedarfsfall auch andere zumutbare Tätigkeiten im Betrieb ohne Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen zu übernehmen.

§ 2 Vergütung

(1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.

oder

(1) Der Arbeitnehmer erhält während der Probezeit ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, nach Ablauf der Probezeit in Höhe von ... EUR. Das Gehalt ist bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers zahlbar, nachträglich am letzten Werktag des Monats.

oder

(1) Der Arbeitnehmer wird in Lohngruppe des Tarifvertrages , Fallgruppe eingruppiert. Der Lohn berechnet sich wie folgt:

1. Grundlohn,

2. tarifliche Zulage,

3. übertarifliche Zulage.

Bei der übertariflichen Zulage und der betrieblichen Zulage handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die auf spätere Tariflohnerhöhungen angerechnet werden kann. Der Arbeitgeber behält sich zudem den Widerruf der Zulage vor. Der Lohn ist bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers zahlbar, nachträglich am letzten Werktag des Monats.

(2) Überstunden werden mit einem Zuschlag von ... % auf die übliche Vergütung bezahlt.

oder

(2) Es werden folgende Zuschläge zum Gehalt gezahlt:

1. Nachtarbeit ... EUR,

2. Sonn- und Feiertagsschicht ... EUR,

3. Überstunden ... EUR.

oder

(2) Bis zu Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma 

[ENDE DER VORSCHAU]




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