Engagementvertrag

zwischen


__________

– nachstehend Veranstalter genannt –

und

_________
– nachstehend Künstler genannt –

wird folgender Vertrag über die Teilnahme des Künstlers an einer Tournee des Musicals __________ geschlossen:


1.    Der Veranstalter veranstaltet eine Tournee durch deutsche Großstädte. Der Künstler ist Sänger und wird als ___________ eingesetzt.
2.    Der Vertrag beginnt am _________ und endet am ___________. Während dieser Zeit steht der Künstler uneingeschränkt für Proben und Aufführungen zur Verfügung.
3.    Der Künstler unterliegt den Weisungen des Regisseurs. Der Künstler darf den wirtschaftlichen und künstlerischen Erfolg des Werks nicht beeinträchtigen.
4.    Die Höhe der zu zahlenden Vergütung richtet sich nach der Zahl der Vorstellung. Pro Vorstellung wird ein Betrag in Höhe von € ____________ bezahlt. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Ende der jeweiligen Vorstellung. Proben werden nicht gesondert gezahlt. Der Veranstalter garantiert dem Künstler mindestens zehn Auftritte.Die Proben werden maximal ______ Tage andauern.
Im Falle unverschuldeter Krankheit des Künstlers erlischt die Zahlungspflicht des Veranstalters nach sechs Wochen. Der Künstler hat spätestens am zweitenn Tag seiner Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen und den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Krankheit anzugeben. Der Künstler übernimmt die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung anteilig.
Der Künstler verpflichtet sich, den ihm zustehenden gesetzlichen Urlaub nach der letzten Vorstellung zu nehmen.
5.    Die Fahrten zu und zwischen den Gastspielorten erfolgen auf Kosten des Veranstalters. In der Regel wird hierfür ein Omnibus zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige An- bzw. Abreisen übernimmt der Veranstalter in Höhe einer Eisenbahnfahrt zweiter 

[ENDE DER VORSCHAU]




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