Job-Sharing-Vertrag
Erklärung zu Job-Sharing und dem nachfolgenden Musterarbeitsvertrag:
Beim Jobsharing handelt es sich um ein spezielles Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder mehrere Mitarbeiter eine Arbeitsstelle teilen, so dass der Arbeitsplatz insgesamt ständig besetzt ist. Wenn sich zwei Personen einen Arbeitsplatz teilen, arbeiten beide Arbeiternehmer nur Teilzeit und immer dann, wenn der jeweils andere nicht arbeitet. Die Arbeitszeit kann zwischen den beiden Job-Sharer flexibel untereinander aufgeteilt werden. Damit der Arbeitsplatz immer besetzt ist, müssen sich die Job-Sharer nicht nur bei der wöchentlichen Arbeitszeit, sondern auch bei Krankheit oder im Rahmen der Urlaubsplanung abstimmen.
Zwischen
___________________________ (Name/ Firmierung)
___________________________ (Anschrift)
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
___________________________ (Vor- und Nachname)
___________________________ (Anschrift)
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgender
Job-Sharing-Vertrag
geschlossen.
§ 1 Beginn der Tätigkeit
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ________ als ___________________ im Job-Sharing tätig sein.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, andere ihm zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen.
§ 2 Besetzung und Vertretung
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der betriebsüblichen Arbeitszeit den zugewiesenen Arbeitsplatz in Abstimmung mit dem anderen am gleichen Arbeitsplatz Beschäftigten (Job-Sharing-Partner) ständig zu besetzen. Eine gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Job-Sharing-Partner ist nicht zulässig.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Vertretung zu stellen, wenn ein Job-Sharing-Partner wegen Urlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen verhindert ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Im Einzelfall können die Job-Sharing-Partner die Vertretung untereinander regeln. Es bedarf einer für jeden Vertretungsfall gesonderten Vereinbarung. Zeiten, in denen ein Job-Sharing-Partner den anderen[ENDE DER VORSCHAU]
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