Formulierungshilfe für die Information des Arbeitgebers nach

1. Bei Kündigung / Aufhebungsvertrag

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung / Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

2. Bei zeitlich befristetem Arbeitsverhältnis: Hinweis im Vertrag

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Sofern dieses 

[ENDE DER VORSCHAU]




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