Vertrag über Bürogemeinschaft zwischen Freiberuflern

I. Regelung der gesellschaftsrechtlichen Verbindung

 

§ 1 Name, Sitz

(1) Die _________ führt die Bezeichnung ____________. Die namensgebenden Partner gestatten den nach ihrem Ausscheiden verbleibenden Gesellschaftern, ihren Namen auch nach ihrem Ausscheiden aus der Gemeinschaftspraxis als Gesellschaftsbezeichnung fortzuführen, soweit nicht im Einzelfall ein wichtiger Grund entgegensteht.

Unabhängig von der Namensgebung für die _________ sind die Namen sämtlicher Gesellschafter auf den Briefbögen, Außenschildern und ähnlichen Darstellungen, die sich an Dritte richten, anzugeben.

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist _____ .Wird der Geschäftsbetrieb örtlich verändert, so ändert sich der Sitz der Gesellschaft, ohne dass es der Zustimmung eines Gesellschafters oder einer Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf.

 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr

(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer _______________

(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital

(1) Gesellschafter sind _____, und _____.

(2) Die Gesellschafter haben eine Bareinlage von _____ EUR zu erbringen, die zum _____ fällig ist. Die Gesellschafter bringen ferner den Goodwill ihrer bisherigen ___________ ein, der einverständlich mit EUR _____ bewertet wird.

ergänzend

Hierzu haben sie Ihre Patienten- / Mandanten- / Kundenkartei zu übergeben. Diese Verpflichtung gilt nur insoweit der jeweilige Patient / Mandant / Kunde der Weitergabe schriftlich zugestimmt hat.

oder

(2) Die Gesellschafter haben auf die Dauer von ______ Jahren, beginnend ab _____, eine monatliche Bareinlage in Höhe von _____ EUR, fällig bis zum 3. eines jeden Monats, zu leisten.

oder

(2) Das Gesellschaftsvermögen ergibt sich aus der hiermit Bestandteil des Vertrages gewordenen Anlage I.

Am Kapital sind beteiligt:

 

_____ mit _____ %,

 

_____ mit _____ %.

oder

(2) Die Gesellschafter bringen das sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ergebende[ENDE DER VORSCHAU]

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