Anschreiben nach Gründung
Folgepflichten nach der Gesellschaftsgründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem wir / Sie in dem notariellen Termin vom ... die ... GmbH gegründet haben, besteht diese Gesellschaft bis zu der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister als ... GmbH i.Gr. Hierbei handelt es sich bereits um eine Gesellschaft, die jedoch noch keine Haftungsbeschränkung hat. Die Haftungsbeschränkung tritt erst mit der Eintragung in das Handelsregister ein.
Nach der Gründung der Gesellschaft entstehen für die Gesellschaft Folgepflichten. Nachstehend werden die wesentlichen Pflichten dargestellt:
1. Steuerliche Erfassung der Gesellschaft und Gewerbeanmeldung
Die Gesellschaft muss beim zuständigen Finanzamt steuerlich erfasst werden. Zudem muss eine Gewerbeanmeldung der Gesellschaft erfolgen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und bitten Sie uns in diesem Fall, die nachstehenden Unterlagen zuzuschicken:
- Vollmacht zur steuerlichen Vertretung
- Vollmacht zur Gewerbeanmeldung
Alternativ: Die Gesellschaft muss beim zuständigen Finanzamt steuerlich erfasst werden. Zudem muss eine Gewerbeanmeldung der Gesellschaft erfolgen. Hierzu hatten Sie uns bereits die notwendigen Vollmachten ausgestellt, so dass wir dies veranlassen werden.
2. Erteilung der Steuernummer, Erstellung der Voranmeldungen
Die Gesellschaft ist verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Hierfür werden von uns, soweit Sie uns mit der steuerlichen Vertretung beauftragen, zunächst die steuerlichen Erfassungsbögen ausgefüllt.
Alternativ: Die Steuererklärungen werden von unserem Büro vorbereitet und mit Ihnen abgestimmt.
Hierzu benötigen wir die folgenden Angaben:
- Eine Schätzung des voraussichtlichen Gewinns und der zu erwartenden Umsätze für das Gründungsjahr und für das Folgejahr. Auf der Grundlage dieser Schätzung wird das Finanzamt den Zeitraum für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung festlegen.
- Eine Schätzung der voraussichtlichen Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Auf der[ENDE DER VORSCHAU]
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