Vertrag über Ausgliederung (Gründung durch Ausgliederung)

 

 

§ 1

Firma

 

1.1

Die Firma der durch die Ausgliederung neu gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung lautet:

 

Mustermann GmbH.

 

Sie hat ihren Sitz in Musterstadt.

 

1.2

Die Firma des übertragenden Rechtsträgers (Einzelkaufmann) lautet:

 

Mustermann, e. K.

 

 

§ 2

Vermögensübertragung

 

2.1

Der Erschienene überträgt die nachfolgend bezeichneten Vermögensteile und alle sonstigen Aktiva und Passiva des einzelkaufmännischen Unternehmens Mustermann, e. K. jeweils als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf die durch die Ausgliederung entstehende Gesellschaft Mustermann GmbH, und zwar gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an den Erschienenen. Die Ausgliederung erfolgt in Anwendung der §§ 152 ff., 123 ff. UmwG.

 

2.2

Für die Übertragung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf die durch die Ausgliederung entstehende Gesellschaft gilt im Einzelnen:

 

 

 

 

2.2.1

Auf die durch die Ausgliederung bestehende Gesellschaft übertragen werden alle Aktiva und Passiva des einzelkaufmännischen Unternehmens Mustermann e. K., die in der Anlage 2.2.1, die dieser Niederschrift beigefügt ist, aufgeführt sind.

 

2.2.2

Ferner übertragen sind sämtliche Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens gem. Inventar und allgemeiner Beschreibung nach Anlage 2.2.2, soweit sie nicht bilanzierungspflichtig bzw. bilanzierungsfähig sind.

 

2.2.3

Übertragen sind darüber hinaus alle dem einzelkaufmännischen Unternehmen zuzuordnenden Verträge, insbesondere Pacht-, Leasing- und Lieferverträge, Angebote und sonstige Rechtsstellungen gem. der dieser Niederschrift beigefügten Anlage 2.2.3.

 

2.2.4

Von der durch die Ausgliederung entstehenden Gesellschaft Mustermann GmbH übernommen werden sämtliche Verbindlichkeiten des einzelkaufmännischen Unternehmens, wie sie sich aus der Schlussbilanz ergeben.

 

2.3

Der Ausgliederung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der [●] in [●] versehene Bilanz der Mustermann e. K. zum[ENDE DER VORSCHAU]

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