Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops (Geschäftsbesorgungs-/Konsignationsvertrag )
Vertrag über den Betrieb eines Online-Shops
Zwischen
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- nachfolgend „SB“ genannt -
und
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- nachfolgend „XY“ genannt - wird folgender Geschäftsbesorgungs-/Konsignationsvertrag geschlossen:
Präambel
„Shopbetreiber“ betreibt Online-Shops. Die Leistung umfasst deren Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Vermarktung. Sie umfasst weiter den vollständigen Shopbetrieb: An- und Verkauf, Lagerhaltung und Versand sowie die gesamte Zahlungsabwicklung.
Die „XY GmbH“ ist Hersteller der Produkte xxxxxx und Anbieter für yyyyyyy. Sie beabsichtigt ausgewählte Produkte in einem Online Shop zu vertreiben.
„SB“ soll den Betrieb des Online Shops durchführen. Die Parteien werden hierzu ein Konsignationslager einrichten.
Dies vorausgeschickt schließen die Vertragsparteien folgenden Geschäftsbesorgungs-/ Konsignationsvertrag:
§ 1 Erstellung und Betrieb Online Shop
XY beauftragt die SB mit der Erstellung, dem Betrieb und der Online-Vermarktung eines Online Shops.
XY führt den Online-Shop unter dem Namen „www.shop.XY.de oder alternativ www.XY.de/shop.
SB erbringt folgende Leistungen:
a) Erstellung und Gestaltung Online-Shop
b) Betrieb Online Shop
c) Ständige Shop-Pflege und Shop Optimierung
d) Suchmaschinenoptimierung
e) Lagerhaltung, Picking/Packing; Versand, Fakturierung, Bestandsprüfung, monatliche Abrechnung.
Es wird weiter verwiesen auf das Angebot von SB vom xx.yy.2010, das in der Anlage beiliegt.
Die dort bezeichneten Leistungen und Vergütungen sind Bestandteile dieses Vertrages.
§ 2 Einrichtung eines Konsignationslagers
Die Parteien vereinbaren hiermit die Einrichtung eines Konsignationslagers der XY in den Räumen der SB.
SB stellt der XY hierzu ausreichend Lagerfläche zur Verfügung. XY verpflichtet sich, das Konsignationslager gemäß den Vorgaben von SB zu bevorraten.
§ 3 Eigentum an der Konsignationsware
Die Konsignationsware steht bis zur Entnahme aus dem Konsignationslager im alleinigen rechtlichen und[ENDE DER VORSCHAU]
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