Festsetzung der Erfindervergütung für Miterfinder einer durch Gebrauchsmuster geschützten Diensterfindung

An A, B und C

im Hause

Ihre Diensterfindung _______

Wir bedauern sehr, dass wir bei unseren Verhandlungen keine Einigung über die Vergütung Ihrer im Betreff genannten Diensterfindung erzielen konnten. Die Erfindung ist unterdessen durch das Deutsche Gebrauchsmuster Nr. _______ geschützt. Wir setzen nunmehr die Vergütung fest:

Die Erfindung wird seit drei Jahren außerbetrieblich über die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz genutzt. Der durchschnittliche Jahresumsatz betrug in diesen Jahren EUR X. Wir gehen davon aus, dass dieser durchschnittliche Jahresumsatz auch für die gesamten restlichen fünf Jahre der Schutzdauer des Gebrauchsmusters, unter Berücksichtigung der von uns beabsichtigten, gesetzlichen Schutzrechtsverlängerung, erzielt werden wird. Wir setzen daher die gesamten Bruttolizenzeinnahmen aus der außerbetrieblichen Nutzung der Erfindung mit EUR 8 X an. Bei der Zugrundelegung eines regelmäßigen Umrechnungsfaktors von 20% für alle möglichen Abzugsfaktoren einschließlich kalkulatorischem Unternehmerlohn kommen wir somit auf einen Erfindungswert von EUR 8/5 X.

Davon entfallen auf Frau A 50 v. H., auf die Herren B und C je 25 v. H.

Die Anteilsfaktoren betragen:

– für die Stellung der Aufgabe für jeden von Ihnen die Zahl 2, weil der Betrieb die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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