Patentkaufvertrag
Vertrag
zwischen
____________ in ____________
– nachfolgend Verkäufer genannt –
und
____________ in ____________
– nachfolgend Käufer genannt –
1. Der Verkäufer ist Inhaber aller Rechte an nachfolgend beschriebenem Patent:
____________
Nr. ____________.
2. Der Verkäufer überträgt hierdurch sein vorgenanntes Patent und sämtliche Rechte hieran an den Käufer.
3. Der Verkäufer versichert,
– dass ihm kein seinem Patent entgegenstehender Stand der Technik, insbesondere kein Vorbenutzungsrecht bekannt ist. Eine Haftung hierfür wird jedoch nicht übernommen,
– dass das Patent frei von Rechten Dritter ist,
– dass keine Lizenzen, insbesondere keine Zwangslizenzen nach § 24 PatG erteilt wurden,
– dass keine Erklärung der Lizenzbereitschaft nach § 23 PatG abgegeben wurde,
– dass keine Benutzungsanordnung nach § 13 PatG angeordnet wurde und dass kein entsprechendes Verfahren anhängig ist und
– dass das Patent noch bis zum ____________ läuft.
Eine Haftung für den zukünftigen Bestand wird nicht übernommen.
4. Der Verkäufer haftet dafür, dass seine Erfindung technisch ausführbar und brauchbar ist. Er übernimmt jedoch keine Haftung für die gewerbliche Verwertbarkeit, insbesondere nicht für die Fabrikationsreife. Die Angaben in der Patentschrift stellen keine[ENDE DER VORSCHAU]
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