Kauf gegen Rente

 

Geschehen zu ... am ...
Vor dem Notar ...
sind erschienen, durch Lichtbildausweise ausgewiesen und unbedenklich geschäftsfähig:

 

1. Herr G., geb. am ..., wohnhaft ...,
als eingetragener Eigentümer und

- Verkäufer -,
2. dessen Ehefrau, Frau G., geb. am ..., wohnhaft ebenda,

als zustimmende Ehefrau und
- Rentenberechtigte -
3. Herr S., geb. am ..., wohnhaft ..., als
- Käufer -

 

Die Erschienenen erklären zur öffentlichen Urkunde

Kaufvertrag

§ 1 Kaufobjekt

Der Verkäufer ist im Grundbuch von ... Blatt ... als Eigentümer des lastenfreien Grundstücks Flst. Nr. 180, Gebäude- und Freifläche, Ebertstr. 80 mit 5,20 a eingetragen, nach Angaben ein Einfamilienhaus.

§ 2 Verkauf auf Rentenbasis

(1) Der Verkäufer verkauft an den Käufer das vorbezeichnete Kaufobjekt. Als Gegenleistung wird eine Rente geschuldet. Diese ist ab 01.01.2008 an den Verkäufer zu zahlen und beträgt 3.000.- Euro - in Worten: Dreitausend Euro - monatlich. Die Zahlung hat jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im voraus zu erfolgen.

(2) Nach dem Tod des Verkäufers ist die Leibrente an Frau G. zu zahlen, soweit Frau G. Herrn G. überlebt. Die Rentenzahlung endet also mit dem Tod des Letztversterbenden der Eheleute G., allerdings nur dann, wenn die Rente zu diesem Zeitpunkt mindestens 10 Jahre gelaufen ist. Verstirbt also der Letztversterbende vor dem 31. 12. 2017, so ist die Rente bis zum 31. 12.2017 an die Erben des Letztversterbenden weiterzuzahlen.

(3) Die Rente ermäßigt sich auf zwei Drittel des zuletzt gezahlten Betrages, wenn 12 Jahre Rentenlaufzeit abgelaufen sind und zusätzlich einer der Ehegatten G. verstorben ist.

(4) Es wird die folgende Wertsicherungsklausel vereinbart:

Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte für Deutschland (derzeit auf der Basis 1995 = 100 Indexstand Januar _______ = _______) um mehr als 10% nach oben oder unten verändern, so verändert sich der Betrag der Rente entsprechend. Die nächste 

[ENDE DER VORSCHAU]




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