Verkauf eines leerstehenden Eigenheims von Verbraucher an Verbraucher

URNr. /20__

Kaufvertrag

mit Auflassung

Heute, den ....................

– .......................... –

erschienen vor mir,

....................,

Notar in ...,

in meinen Amtsräumen in ....................

1. ....................,

geb. am ....................,

wohnhaft: ....................

nach Angabe ....................,

ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis,

2. ....................,

geb. am ....................,

wohnhaft: ....................

nach Angabe ....................,

ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis.

Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Beteiligten verneint.

Die Erschienenen waren gleichzeitig vor mir anwesend. Auf Ansuchen beurkunde ich ihren Erklärungen gemäß, was folgt:

§ 1

Grundbuch- und Sachstand

Das Grundbuch des AG ..... für ..... Blatt .... wurde am ...................... eingesehen.

Dort ist im Eigentum .....................

folgender Grundbesitz eingetragen:

FlNr. ....................

Dieser Grundbesitz ist im Grundbuch wie folgt belastet:

Abteilung II:

....................

Abteilung III:

....................

§ 2

Veräußerung; Grundbucherklärungen

....................

– im Folgenden „der Verkäufer“ genannt –

 

verkauft das in § 1 bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Rechten und dem Zubehör (§ 97 BGB)

an

...

– im Folgenden „der Käufer“ genannt –

zum Alleineigentum.

Weitere bewegliche Gegenstände (etwa Inventar) sind nicht mitverkauft, jedoch etwa vorhandene Brennstoffvorräte.

Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums an dem Vertragsobjekt bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer zu dessen Gunsten eine

Vormerkung

gemäß § 883 BGB an dem in § 1 bezeichneten Grundbesitz ohne weitere Voraussetzungen an nächstoffener Rangstelle in das Grundbuch einzutragen.

Der Käufer bewilligt, die Vormerkung bei der Eigentumsumschreibung wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass nachrangig keine 

[ENDE DER VORSCHAU]




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