Taking up a self-employed activity in Germany for foreigners

In principle, entry restrictions apply to foreigners from countries, which are not members of the EU, who wish to pursue a self-employed activity in Germany.

By contrast, foreigners from EU Member States have the same rights and obligations as German nationals when pursuing a self-employed activity.

Within the framework of international treaties, nationals of Iceland, Liechtenstein and Norway are governed by the same provisions on freedom of movement. In addition, there are a number of intergovernmental and EU agreements with 

[ENDE DER VORSCHAU]




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