Promotionvertrag

zwischen

 

_____________

(nachfolgend "die Auftraggeberin" genannt)

 

und

 

_____________

(nachstehend "der Auftragnehmer" genannt)

 

 

§ 1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit

 

Der Vertrag beginnt am ___________ . Der Vertrag endet spätestens mit der Durchführung der unten bezeichneten Promotionsveranstaltung.

 

§ 2 Aufgabengebiet

 

(1) Der Auftragnehmer übernimmt von der Auftraggeberin die Durchführung der Aktion:

 

____________________________ 

 

Der genaue Inhalt der Tätigkeit (Beratung/Verkauf/Service, u.a.) wird beschrieben durch die Schulungsbroschüre, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

 

(2) Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Aufträge anzunehmen. Der Auftragnehmer kann auch für andere Auftraggeber tätig werden. Die Übernahme eines Auftrages bedarf der Schriftform.

 

(3) Der Auftragnehmer ist in der Durchführung seiner Aufträge frei und unterliegt keinerlei Weisungen. 

 

(4) Der Auftragnehmer hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit an den vereinbarten Aktionstagen während der vereinbarten Einsatzzeiten erfolgt.

 

(5) Zur Auftragsdurchführung kann der Auftragnehmer eigene, mit dem Inhalt der Tätigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit der Auftraggeberin.

 

§ 3 Vergütung, Auslagenersatz, Prämie, Verfall von Ansprüchen

 

(1) Der Auftragnehmer erhält pro nachgewiesener durchgeführter Verbraucheransprache eine feste Vergütung in Höhe von EUR _________ , max. aber EUR _________. Zusätzlich erhält der Auftragnehmer pro Einsatztag eine Prämie in Höhe von __________ % vom Umsatz pro Einsatztag (vom Warenhaus zu bestätigen). Die Vergütung erfolgt zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von derzeit 19%. 

 

(2) Mit der Prämie sind Telefon- und Portokosten bereits abgegolten, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sonstige auftragsbedingte Auslagen während der Aktion sowie Hotelübernachtungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart 

[ENDE DER VORSCHAU]




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