Vereinbarung zur Generierung von Leads
Zwischen
[Name des Unternehmers]
[Adresse des Unternehmers]
[Kontaktinformationen des Unternehmers]
- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -
und
[Name der Agentur]
[Adresse der Agentur]
[Kontaktinformationen der Agentur]
- nachfolgend „Agentur“ genannt -
Präambel
Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen zur Generierung von qualifizierten Leads durch die Agentur im Auftrag des Auftraggebers. Die Agentur verpflichtet sich, Werbeanzeigen zu schalten und Webseiten zu erstellen und zu verwalten, um Leads zu generieren, die mindestens Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten und den Datenschutzvorgaben entsprechen.
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Die Agentur verpflichtet sich, im Auftrag des Auftraggebers über Webseiten Leads zu generieren. Dies umfasst die Schaltung von Werbeanzeigen, die Erstellung und Administration von Webseiten zu einem vom Auftraggeber vorgegebenen Themenkomplex sowie die Generierung von Leads. Zu den vorgegebenen Themenkomplexen gehören unter anderem [Thema 1], [Thema 2] und [Thema 3]. Weitere Themenkomplexe können nach Absprache zwischen den Parteien hinzugefügt werden.
(2) Ein Lead im Sinne dieser Vereinbarung ist eine Kontaktanfrage, die mindestens die folgenden Informationen enthält:
- Name
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
(3) Jeder Lead muss unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften generiert werden. Insbesondere muss eine Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zur Kontaktaufnahme vorliegen.
§ 2 Pflichten der Agentur
(1) Die Agentur verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Leads zu maximieren. Dies umfasst insbesondere:
- Die Schaltung von Werbeanzeigen bei Suchmaschinen wie Google.
- Die Erstellung und Administration von Webseiten, die auf den Themenkomplex des Auftraggebers abgestimmt sind.
- Die Sicherstellung, dass alle generierten Leads den Anforderungen gemäß § 1.2 entsprechen.
(2) Die Agentur hat sicherzustellen, dass alle generierten Leads die[ENDE DER VORSCHAU]
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