Werbevertrag

zwischen 
...
- im folgenden Auftraggeber -

und

... 
- im folgenden Auftragnehmer -


§ 1

Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber ein Werbekonzept. Dieses enthält:

-    ...
-    ...
-    ...

§ 2

Das Konzept ist neu und wird nach Kenntnis des Auftragnehmers bislang von keinem anderen Unternehmen verwendet. Er sichert dem Auftraggeber zu, dass er es nach Übernahme weder selbst anderweitig verwenden und deshalb keinem anderen Unternehmen anbieten noch die anderweitige Verwendung durch Dritte gestatten wird.

§ 3

1.    Der Auftraggeber ist berechtigt, die Konzeption für folgende Produkte/Produktgruppe zu verwenden: ... 

    Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Konzeption nach Übernahme ohne Einverständnis des Auftragnehmers abzuwandeln und zu verändern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, das Einverständnis insoweit zu erteilen, wie derartige Änderungen nachgewiesenermaßen sachlich geboten sind.

2.    Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach der Präsentation verbindlich mit, ob er das Konzept übernimmt.

§ 4

1.    Übernimmt der Auftraggeber das Konzept, zahlt er dem Auftragnehmer ein Honorar von ...

    Eine über den in § 3 Abs. 1 festgelegten Umfang hinausgehende Nutzung ist zusätzlich zu vergüten.

2.    Die Pflicht zur Honorarzahlung entfällt, wenn der Auftraggeber binnen zwei Wochen nachweist, dass ihm die vorgeschlagene Konzeption bereits anderweitig zu wesentlichen Teilen bekannt gewesen ist.

§ 5

[ENDE DER VORSCHAU]

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