Vertrag mit Werbemodel

Das nachfolgende Vertragsmuster soll die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen einem werbetreibenden Unternehmen und einem Fotomodel bilden (Werbemodel-vertrag). 

 

Werbemodelvertrag

 

zwischen 

 

_______

 

(nachfolgend: Werbetreibender)

 

und

 

_______

 

(nachfolgend: Model)

 

 

 

Die Parteien schließen folgenden Werbemodel-vertrag:

 

§ 1 Allgemeines

(1) Der vorliegende Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Werbetreibenden und dem Model.

(2) Die im Zusammenhang mit den Werbeaufnahmen entstandenen Negative und Diapositive oder sonstige Bildträger werden Eigentum des Werbetreibenden.

(3) Das Model versichert, dass keine vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten hinsichtlich der aufgrund des vorliegenden Vertrages gegenständlichen Rechte getroffen wurden.

 

§ 2 Leistungen des Models

(1) Das Model steht dem Werbetreibenden in dem Zeitraum vom ________ bis __________ für allgemeine Werbeaufnahmen zur Verfügung.

(2) Die Leistungen des Models umfassen:

 

______________________________________

 

 

 

§ 3 Einverständnis, Erklärungen des Models

(1) Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Werbeaufnahmen erstellten Bilder/ Videos in unveränderter oder veränderter Form durch den Werbetreibenden zu werblichen oder redaktionellen Zwecken verbreitet, veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das Einverständnis bezieht sich auch auf eventuelle Reproduktionen dieser Bilder/ Videos. 

(2) Sofern die Veröffentlichung der Aufnahmen in einer Weise erfolgen sollen, die einen besonders schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Models darstellen könnten, bedarf es einer ausdrücklichen Einverständniserklärung des Modells. 

(3) Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass auch Dritte, mit Einverständnis des Werbetreibenden, die im Rahmen der Werbeaufnahmen erstellten Bilder/ Videos oder Reproduktionen hiervon in veränderter oder unveränderter Form verbreiten oder veröffentlichen dürfen.

(4) Die Verwendung der im Rahmen der Werbeaufnahmen erstellten Bilder/ Videos oder Reproduktionen unterliegen keiner sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Beschränkung.

(5) Das Model erklärt sich mit einer Überarbeitung der Bilder/ Videos oder Reproduktionen sowie mit deren Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art einverstanden.

(6) 

[ENDE DER VORSCHAU]




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