Darlehen

Zwischen

 

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

wird folgender

Darlehensvertrag

geschlossen:

 

§ 1 Darlehenshöhe

Die Firma gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von EUR.

 

§ 2 Zinsen

(1) Das Darlehen ist mit % Jahreszins ab zu verzinsen.

(2) Die Zinsen werden jeweils vierteljährlich berechnet.

 

§ 3 Rückzahlung

(1) Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von EUR zurückzuzahlen.

(2) Die Rückzahlung beginnt ab .

(3) Die Zinsen sind zusammen mit der auf die Errechnung folgende Rate zu zahlen.

(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Rückzahlungsraten sowie die jeweils fälligen Zinsen mit den jeweiligen Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers zu verrechnen. Der Arbeitgeber wird den monatlichen Auszahlungsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend kürzen.

 

§ 4 Kündigung/Beendigung des Darlehensvertrags

(1) Eine Kündigung des Darlehensvertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.

(2) Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit Ausnahme der betriebsbedingten Kündigung sowie der außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers, wird das Darlehen sofort fällig.

 

§ 5 Abtretung und Verpfändung

Es wird ein Abtretungs- und Verpfändungsverbot vereinbart.

 

§ 6 Sicherungsübereignung

(1) Zur Sicherung des Darlehens übereignet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den PKW/das Kraftrad Marke , Typ , amtl. Kennz. , Fahrgestell Nr. . Der[ENDE DER VORSCHAU]

Zugang zu Ihrem Vertrag

Bitte melden Sie sich an, um bereits erworbene Verträge herunterzuladen.

Zugang wiederherstellen

Neue Zugänge und individuelle Verträge können derzeit nicht erworben werden. Nutzen Sie „Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite mit Ihrer bisherigen E-Mail-Adresse, um Ihren Zugang wiederherzustellen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.