Franchise-Vertrag (Restaurant)

zwischen

der XY-GmbH

– nachfolgend Franchise-Geber genannt –

 

und

Herrn W. Z.

– nachfolgend Franchise-Nehmer genannt –

 

Präambel

Der Franchise-Geber hat das XY-System zum Betrieb von Bistro-Restaurants entwickelt und zu Marktgeltung in der Bundesrepublik Deutschland gebracht. Er betreibt selbst, durch mit ihm verbundene Dritte und durch unabhängige Franchise-Nehmer Bistro-Restaurants unter Verwendung des XY-Systems.

Das XY-System ist ein umfassendes System der Betriebsführung und besteht insbesondere aus:

1. Gewerblichen Schutzrechten, nämlich den Waren- bzw. Dienstleistungsmarken XY und XYZ Nr. _______ bzw. _______, sowie dem Namen und der Geschäftsbezeichnung XY;

2. Systemtypischen Ausstattungen, Designs, Farben und Farbzusammenstellungen für Innen- und Außendekoration und Werbung, Waren, deren Verpackung und Zusammensetzung;

3. Sonstigen technischen Schutzrechten, Wort- und/oder Bildzeichen und Geschäftsbezeichnungen, die für den Franchise-Geber in Zukunft noch geschützt und/oder von ihm benutzt werden mögen;

4. Know-how im jeweiligen Stand der Entwicklung;

5. Betriebswirtschaftlichen Kontrollverfahren, einschließlich Betriebsabrechnungsverfahren;

6. Handbüchern zur umfassenden Betriebsführung, insbesondere zur Herstellung der systemtypischen Speisen und Getränke, sowie für den Service;

7. Einer einheitlichen Marktbearbeitungskonzeption.

Der Franchise-Nehmer erklärt, daß er vor Abschluß dieses Vertrages ausreichend Gelegenheit hatte, das System in allen Einzelheiten aus eigener Anschauung kennenzulernen und die vom Franchise-Geber bezüglich des Systems, dessen wirtschaftlichen Grundlagen und dieses Vertrages gemachten Angaben in einem oder mehreren Betrieben des Franchise-Gebers und/oder von Franchise-Nehmern zu überprüfen. Er erklärt weiter, daß er diese Angaben sowie den vorliegenden Vertrag und die in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere die Betriebshandbücher gem. § 2 Ziff. 4 und § 3 tatsächlich zur Kenntnis genommen und geprüft hat.

D[ENDE DER VORSCHAU]

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