Kaufvertrag und Liefervertrag auf Abruf

Vertrag

zwischen

Firma ____________ in ____________

– nachfolgend Verkäufer genannt –

und

Firma ____________ in ____________

– nachfolgend Käufer genannt –

1.   Der Verkäufer verkauft dem Käufer zur Lieferung auf Abruf in der Zeit vom ____________ bis ____________ __________ Tonnen des Produkts ____________ zum Preis in Höhe von € ___________ pro ____________ Kilogramm (Rohware).

2.   Die Abrufmengen sollen auf die Lieferzeit gleichmäßig verteilt werden. Zur Lieferung von mehr als ____________ kg in einem Monat ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

3.   Die Bezahlung für jede Teilmenge ist mit € ____________ binnen ____________ Wochen nach Lieferung, der Rest binnen ____________ Monaten nach Lieferung zu leisten.

4.   Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Rohware vor. Weiterveräußerung der Rohware ist dem Käufer nicht gestattet.

5.   Die Vertragsschließenden sind einig, dass der Käufer berechtigt ist, die Rohware im Rahmen seines Gewerbebetriebs zu verarbeiten. Zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers vereinbaren die Parteien hierzu jedoch, dass das Verarbeitereigentum, das nach § 950 BGB an den neuen Gegenständen für den Käufer entsteht, mit seiner Entstehung auf den Verkäufer übergeht.

Der Käufer wird die hiernach im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände für diesen unentgeltlich verwahren.

6.   Der Käufer ist berechtigt, das Eigentum des Verkäufers nach Ziff. 5. im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verkaufen. Die aus dem Verkauf resultierenden Forderungen tritt der Käufer an den Verkäufer bereits jetzt in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab.

Name und Anschrift des Kunden und die Höhe der Forderung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

7.   Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass der Käufer Forderungen aus einem Verkauf der Vorbehaltsware für ihn einzieht, sofern er ihm die Beträge unverzüglich überweist. Er behält sich aber ausdrücklich vor, die Einziehung selbst zu übernehmen. 

[ENDE DER VORSCHAU]




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