Kaufvertrag über eine neue bewegliche Sache zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

Zwischen
.....
– nachfolgend Verkäufer genannt –
und
.....
– nachfolgend Käufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
(1)    Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen/eine neue ........
    •    Farbe: ...
    •    Größe: ...
    •    Serien-Nr.: ...
(2)    Zwischen den Vertragsparteien ist die als Anlage diesem Vertrag beigefügte detaillierte Produktbeschreibung zur Bestimmung der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ausdrücklich vereinbart. Diese Beschaffenheitsvereinbarung ist keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers. Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht abgegeben.
§ 2
Kaufpreis/Zahlungsbedingungen
(1)    Der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis beträgt
.............. €
(in Worten: ........... Euro)
und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 3
Lieferbedingungen
Der Vertragsgegenstand ist vom Verkäufer bis zum ............. an den Käufer zu übergeben.
§ 4
Schlussbestimmungen
(1)    Im Übrigen vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers, die auf der Rückseite[ENDE DER VORSCHAU]

Zugang zu Ihrem Vertrag

Bitte melden Sie sich an, um bereits erworbene Verträge herunterzuladen.

Zugang wiederherstellen

Neue Zugänge und individuelle Verträge können derzeit nicht erworben werden. Nutzen Sie „Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite mit Ihrer bisherigen E-Mail-Adresse, um Ihren Zugang wiederherzustellen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.