Ausführlicher Kaufvertrag über eine bewegliche neue Sache zwischen Unternehmer und Verbraucher

Zwischen
............................
– nachfolgend Verkäufer genannt –
und
............................
– nachfolgend Käufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
(1)    Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen/eine neue ........
    •    Farbe: ...
    •    Größe: ...
    •    Serien-Nr.: ...
(2)    Zwischen den Vertragsparteien ist die als Anlage diesem Vertrag beigefügte detaillierte Produktbeschreibung zur Bestimmung der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ausdrücklich vereinbart. Diese Beschaffenheitsvereinbarung ist keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers. Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht abgegeben.
§ 2
Kaufpreis/Zahlungsbedingungen
(1)    Der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis beträgt
....................... €
(in Worten: ........... Euro)
und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2)    Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
(3)    Der Käufer ist zur Aufrechnung mit der Kaufpreisforderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3
Lieferbedingungen
(1)    Der Vertragsgegenstand ist vom Verkäufer bis zum ................. an den Käufer zu übergeben.
(2)    Verletzt der Käufer schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
(3)    Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug 

[ENDE DER VORSCHAU]




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