Abmahnung wegen unzulässiger Alleinstellungsbehaptung
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An die Firma X
_______ Geschäftsleitung
Unsere Mandantin, die Firma Y _______, hat festgestellt, dass Sie in jüngerer Zeit die Aussage in Ihre Werbung aufgenommen haben „Es gibt kein besseres Bier“. Diese Werbeaussage wird vom Publikum falsch, nämlich als Alleinstellungsberühmung, verstanden und ist daher irreführend.
Dadurch verletzen Sie Rechtsvorschriften, die der Regelung des lauteren Wettbewerbs dienen und deren Verletzung folglich auch unsere Mandantin beeinträchtigt (§§ 8 Absatz 1, 5 Absatz 1 Nr. 1 UWG).
Zur Begründung führen wir folgendes aus: _______
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Mandantin entschlossen ist, gegen diese Rechtsverletzung nötigenfalls auch gerichtlich vorzugehen, wenn Sie sich nicht auf Grund unserer Abmahnung zur Unterlassung Ihres Verhaltens verpflichten. Wir informieren Sie ferner darüber, dass Sie nur durch Abgabe einer mit Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungsverpflichtungserklärung die aus Ihrem oben aufgeführten Verhalten folgende Wiederholungsgefahr beseitigen und damit das gerichtliche Verfahren verhindern können.
Wir fordern Sie demgemäß auf, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, dass Sie sich bei Vermeidung einer für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung von uns (von unserer Mandantin) nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfenden[ENDE DER VORSCHAU]
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