Schreiben wg Akteneinsicht Geschwindigkeitsüberschreitung (Videobeweis)
Regierungspräsidium Kassel
34110 Kassel
In dem Bußgeldverfahren
gegen
________
Az __________
bin ich mit der anwaltlichen Wahrnehmung der Interessen des ________ betraut. Originalvollmacht anbei.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft beantrage ich gem. § 49 OwiG
Akteneinsicht für drei Tage
auf meinem Büro.
Ebenfalls wird weitere Akteneinsicht gem. § 69 III OwiG auf meinem Büro beantragt.
Mein Mandant wird sich nach erfolgter Akteneinsicht, und nur über mich zu dem Vorfall äußern.
Bereits jetzt wird auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 verwiesen. Sollte es sich beider Angelegenheit um einen Verkehrsverstoß der mittels Videoaufzeichnung bewiesen werden soll, so ist die Video Aufzeichnung des Verkehrsverstosses ohne ausreichende Rechtsgrundlage[ENDE DER VORSCHAU]
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