Vollmacht aktuell

Hiermit erteilt …………………………………………………………………………………… Herrn/Frau

 

Rechtsanwalt/-anwältin

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in Sachen:                  

wegen:                                    

Aktenzeichen:                         

Vollmacht

Die Vollmacht berechtigt

1.   zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurück-nahme von Widerklagen.

2.   zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

3.   für den Vollmachtnehmer in allen Instanzen als Verteidiger oder Vertreter zu handeln oder aufzutre-
ten / in öffentlicher Sitzung aufzutreten / Untervollmachten auch nach § 139 StPO – zu erteilen / Straf-anträge, Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 II StPO, Neben- oder Widerklageanträge zu stellen bzw. zu erheben und die jeweiligen Anträge zurückzunehmen / Rechtsmittel einzulegen / mit ausdrücklicher, nochmaliger Zustimmung des Vollmachtgebers Rechtsmittel zurückzunehmen, zu be-schränken oder auf solche zu verzichten / Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wieder-aufnahme des Verfahrens, Kostenfestsetzung und andere Anträge zu stellen und zurückzunehmen / Zu-stellungen aller Art, insbesondere auch solche von Beschlüssen, Urteilen und Ladungen mit rechtlicher Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber in Empfang zu nehmen / Gelder, Wertsachen, Kosten, Bußgelder, Zahlungen, Kautionen, usw. mit rechtlicher Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber in Empfang zu nehmen und Quittungen zu erteilen / Anträge auf Entbindung von seiner Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu stellen und zurückzunehmen / den Vollmachtgeber im Falle dessen Abwesenheit gemäß § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch gemäß der §§ 233 I, 234 StPO zu vertreten / den Vollmachtgeber im Verfahren nach dem Gesetz über die Ent-schädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und dem damit zusammenhängenden Betragsverfahren zu vertreten.

4.   zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbe-sondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer) 

[ENDE DER VORSCHAU]




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