Anstellungsvertrag mit einer Steuerberaterin

Zwischen _____________________, (Praxisinhaber),

und

_____________________, (Angestellte),

 

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen.

 

§ 1 Tätigkeit _ Aufgabengebiet

Die Angestellte hat _ Aufgaben, _ Steuerberaterpraxis _ Praxisinhabers umfassend _ beraten, _ betreuen sowie _ Praxisinhaber als Steuerberaterin _ unterstützen.

 

§ 2 Eigenverantwortlichkeit

Die Angestellte hat _ ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich _ unter Beachtung ihrer Berufspflichten _ des Standesrechts auszuführen; sie unterliegt _ Weisungen _ Praxisinhabers, soweit sie ihr nicht _ Freiheit _ pflichtmäßigem Handeln nehmen.

 

§ 3 Verschwiegenheit

Die Pflicht _ Angestellten zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was ihr in Ausübung _ bei Gelegenheit ihrer Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist. _ Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann; sie besteht auch nach Beendigung _ Anstellungsverhältnisses fort. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. _ Verletzung _ Verschwiegenheitspflicht berechtigt _ Praxisinhaber zur fristlosen Kündigung _ darüberhinaus _ Schadenersatzansprüchen.

 

§ 4 Berufshaftpflichtversicherung

Die berufliche Tätigkeit _ Angestellten im Rahmen dieses Anstellungsverhältnisses wird durch _ Berufspflichtversicherung _ Praxisinhabers nach Maßgabe _ Versicherungsbedingungen versichert.

§ 5 Wettbewerbsverbot während _ Anstellungsverhältnisses

1. _ Angestellte hat ihre gesamte Arbeitskraft ausschließlich für _ Praxis _ Praxisinhabers zur Verfügung _ stellen. Ihr ist insbesondere _ selbstständige, freiberufliche Tätigkeit nicht gestattet. _ Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt _ Praxisinhaber zur fristlosen Kündigung.

2. Für _ Fall _ Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat _ Angestellte _ Vertragsstrafe in Höhe _ zweifachen Betrages _ hierfür vereinnahmten Honorare an _ Praxisinhaber abzuführen. Unbeschadet _ Zahlungsanspruches gegen _ Angestellte hat _ Praxisinhaber _ Aufrechnungs- _ Zurückbehaltungsrecht bezüglich _ Gehaltes _ sonstigen Vergütungen _ Angestellten. _ Vertragsstrafe wird durch _ durch _ Vertragsverletzung erlittenen Schadens verwirkt. _ Geltendmachung eines späteren Schadens ist jedoch nicht ausgeschlossen.

 

§ 6 Mandantenschutzklausel

Die Angestellte darf sich während _ Dauer _ zwei Jahren nach Beendigung _ Anstellungsverhältnisses nicht aktiv um Mandanten _ Arbeitgebers bemühen, diese nicht an sich ziehen oder sonst umwerben.

 

§ 7 Arbeitszeit, Gehalt _ sonstige Vergütungen

1. _ regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ 45 Stunden in _ Woche. _ Angestellte erhält _ monatliches, nachträglich _ zahlendes Bruttogehalt _ Euro ____________.

2. Mit _ Zahlung _ Gehalts sind etwaige Über- _ Mehrarbeitsstunden abgegolten.<

3. _ Zahlung _ Gratifikationen, Tantiemen, Prämien _ sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen _ Praxisinhabers _ begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn _ Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt _ Freiwilligkeit erfolgte. Soweit _ Weihnachtsgratifikation gezahlt wird, ist sie zurückzuzahlen, wenn _ Angestellte aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund _ ihm _ vertretender außerordentlicher oder ordentlicher verhaltensbedingter Kündigung _ Praxisinhabers vor dem 31. März _ auf _ Auszahlung folgenden Kalenderjahres oder, sofern _ Gratifikation _ Monatsvergütung übersteigt, vor dem 30. Juni _ auf _ Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.

Eine gewährte Gratifikation ist zurückzuzahlen, wenn _ Angestellte aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund _ ihr _ vertretender außerordentlichen oder ordentlicher verhaltensbedingter Kündigung _ Praxisinhabers vor dem 31. Dezember _ Anspruchsjahres ausscheidet.

 

§ 8 Gehaltspfändung _ -abtretung

1. _ Verpfändung oder Abtretung _ Vergütung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung _ Praxisinhabers zulässig.

2. _ Angestellte hat _ durch _ Pfändung, Verpfändung oder Abtretung erwachsenen Kosten _ tragen.

 

§ 9 Reisekostenvergütung

Dienstreisen _ Dienstfahrten kann _ Angestellte nur nach Absprache mit dem Praxisinhaber ausführen. Sie ist verpflichtet, über etwaige Fahrten genaue Aufzeichnungen _ führen _ Belege vorzulegen. _ Erstattung erfolgt entsprechend _ angemessenen Belegen _ in Ermangelung dessen, nach _ jeweils geltenden steuerlichen Pauschalen.

 

§ 10 Arbeitsunfähigkeit, Vergütungsfortzahlung

1. Jede Arbeitsverhinderung _ deren Grund ist dem Praxisinhaber sofort nach Kenntnis anzuzeigen.

2. Erkrankt _ Angestellte länger als zwei Tage, ist spätestens am dritten Tag nach dem Beginn _ Arbeitsverhinderung _ ärztliche Bescheinigung über _ Arbeitsunfähigkeit _ deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. _ neue Bescheinigung ist jeweils am Tag nach Ablauf _ vorherigen Arbeitsunfähigkeitsdauer _ übermitteln.

3. Bei Arbeitsverhinderung infolge unverschuldeter Krankheit erhält _ Angestellte _ Monatsgehalt für _ Dauer _ gesetzlichen Bestimmungen _ Entgeltfortzahlungsgesetzes fortgezahlt.

4. Erlangt _ Arbeitnehmerin infolge _ Verletzung, _ zur Arbeitsunfähigkeit führt, Schadensersatzansprüche gegen Dritte, werden diese hiermit an _ Praxisinhaber bis zur Höhe _ Beiträge abgetreten, _ der Praxisinhaber durch _ vertraglichen Bestimmungen für _ Dauer _ Arbeitsunfähigkeit gewährt.

 

§ 11 Urlaub

Der Angestellten wird _ jährlicher Urlaub _ _____ Arbeitstagen gewährt. Bei _ Festlegung _ Urlaubs, _ durch _ Praxisinhaber im Einvernehmen mit _ Angestellten erfolgt, sind _ Belange _ Praxis _ berücksichtigen.

 

§ 12 Beginn _ Ende _ Anstellungsverhältnisses

1. _ Anstellungsverhältnis beginnt am ________. _ Rücktritt _ diesem Vertrag oder seine Kündigung vor Aufnahme _ Tätigkeit sind für beide Parteien ausgeschlossen.

2. Es wird _ Probezeit bis zum _________________ vereinbart. Während _ Probezeit kann _ Anstellungsverhältnis innerhalb _ gesetzlichen Fristen für _ Probezeit gekündigt werden.

3. _ Anstellungsverhältnis endet spätestens mit Ablauf _ Monats, in dem _ Angestellte ihr 67. Lebensjahr vollendet.

4. Während _ Vertragslaufzeit kann _ Anstellungsverhältnis _ beiden Vertragsparteien mit _ Kündigungsfrist _ drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

5. _ verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für _ nächstzulässigen Zeitpunkt. _ fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für _ nächstzulässigen Zeitpunkt.

6. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

7. Während _ Kündigungsfrist ist _ Praxisinhaber berechtigt, _ Angestellte unter Fortzahlung _ Bezüge _ unter Anrechnung etwaiger restlicher Urlaubsansprüche _ der Arbeit freizustellen. Entsprechendes gilt nach einverständlicher Beendigung _ Anstellungsverhältnisses.

 

§ 13 Ausschlussfristen

1. Alle Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis _ solche, _ mit dem Anstellungsverhältnis in Verbindung stehen, sind innerhalb _ 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb _ 3 Monaten nach Beendigung _ Anstellungsverhältnisses, geltend _ machen. Ansprüche, _ nicht innerhalb dieser First geltend gemacht werden, sind verwirkt.

2. Lehnt _ Gegenpartei _ Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb _ einem Monat nach _ Geltendmachung _ Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb _ drei Monaten nach _ schriftlichen Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Änderungen _ Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen

2. Sollte _ Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen nicht wirksam sein, so wird dadurch _ Wirksamkeit _ Vertrages im übrigen nicht berührt. _ unwirksame Bestimmung wird durch _ wirksame ersetzt, _ dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

Ort, Datum, Unterschriften

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