Arbeitsvertrag mit einem Rechtsassessor
Zwischen
1. Rechtsanwalt …,
2. Rechtsanwalt…,
– im Folgenden „Sozietät“ genannt –
und
Herrn/Frau Assessor/in …,
– im Folgenden „Angestellte/r“ genannt –
wird nachfolgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Anstellungsbeginn
Der/Die Angestellte wird am 1. Februar 2006 als juristischer Mitarbeiter eingestellt.
§ 2 Aufgabenbereich
(a) In erster Linie werden dem/der Angestellten _ der Sozietät Mandate vorwiegend aus dem Zivilrecht zugewiesen, _ er/sie vollumfänglich _ bearbeiten hat. Zur Unterzeichnung _ Schriftsätzen ist er/sie jedoch erst nach seiner/ihrer Zulassung berechtigt. Auf Weisung hat der/die Angestellte im Einzelfall auch in
anderen Angelegenheiten Schriftsätze _ formulieren, Gutachten _ verfassen, Mandantengespräche _ führen _ Gerichtstermine wahrzunehmen.
(b) _ Übernahme neuer Mandate für _ Sozietät durch den/die Angestellte/n ist möglich, bedarf aber ihrer Zustimmung.
(c) Der/Die Angestellte hat an _ wöchentlichen Kanzleibesprechung teilzunehmen. Bei wichtigen Sachentscheidungen _ in Zweifelsfällen oder auf Verlangen ist über _ Stand _ von ihm/ihr bearbeiteten Angelegenheiten _ berichten. In Eilfällen ist _ Rücksprache mit mindestens einem _ Sozietätsmitglieder erforderlich.
§ 3 Arbeitszeit
(a) _ wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der/Die Angestellte muss _ Bürostunden (derzeit: montags bis freitags 9 bis 13 _ 14 bis 18 Uhr) einhalten.
(b) Der/Die Angestellte ist auf Anordnung zur Leistung _ Überstunden verpflichtet. Sie sind durch Gewährung _ Freizeit in entsprechendem Umfang auszugleichen, wenn nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. In diesem Fall werden _ Überstunden gesondert vergütet.
(c) Auf Verlangen wird dem/der Angestellten unter Fortzahlung _ Vergütung angemessene Zeit _ seiner Fortbildung eingeräumt.
§ 4 Vergütung
(a) Der/Die Angestellte erhält _ monatliches Bruttogehalt _ 3.000 €, _ nach Ablauf _ Probezeit auf 3.300 € erhöht wird. Am Ende eines jeden Kalenderjahres werden _ Vertragspartner über weitere Erhöhungen verhandeln.
(b) Mit dem Junigehalt wird dem/der Angestellten _ Urlaubsgeld in Höhe _ 1.000 €, mit dem Novembergehalt _ Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes gezahlt.
(c) _ vergütende Überstunden werden mit dem auf _ Stunde entfallenden Grundlohn zuzüglich eines Aufschlages _ 10 % abgerechnet.
(d) _ Pflichtbeitrag des/der Angestellten zur Anwaltskammer wird _ der Sozietät getragen.
(e) _ Sozietät erstattet dem/der Angestellten _ ihm/ihr durch Dienstreisen entstehenden Spesenaufwendungen nach _ jeweils geltenden steuerlichen Sätzen.
§ 5 Urlaub
Der Jahresurlaub beträgt 25 Arbeitstage.
§ 6 Arbeitsverhinderung
Ist der/die Angestellte an _ Arbeitsleistung gehindert, sei es infolge Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen, so hat er _ Sozietät unverzüglich _ informieren. _ gilt auch, falls _ Arbeitsverhinderung länger andauert als ursprünglich angekündigt. Unabhängig hiervon hat der/die Angestellte im Falle _ Arbeitsunfähigkeit gem. § 5 EFZG nach drei Krankheitstagen am ersten darauffolgenden Arbeitstag eine
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
§ 7 Zulassung zur Anwaltschaft
(a) Der/Die Angestellte wird seine/ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Ablauf _ Probezeit beantragen.
(b) Damit der/die Angestellte seine/ihre Kanzleipflicht gemäß § 27 I BRAO erfüllt, wird sein/ihr Name nach seiner/ihrer Zulassung auf dem Praxisschild, _ Drucksachen, _ Stempeln _ im Telefonbuch ergänzt werden.
§ 8 Nebentätigkeiten
(a) Der/Die Angestellte darf in _ Räumen _ Sozietät _ Nebentätigkeit nicht ausüben. Treten Mandanten an _ Sozietät heran, müssen Mandatsverträge mit ihnen unter Beachtung _ § 2(b) im Namen _ Sozietät abgeschlossen werden.
(b) (Auch) außerhalb _ Sozietät kann der/die Angestellte (keine) Mandate im eigenen Namen _ auf eigene Rechnung annehmen. Im Falle _ möglichen Interessenkollision ist _ Mandatsannahme in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit Beratungen innerhalb _ Bürostunden notwendig werden _ keine berechtigten betrieblichen Belange entgegenstehen, wird der/die Angestellte _ der Arbeit unter anteiliger Kürzung seines Gehaltes freigestellt.
§ 9 Haftpflichtfragen
(a) _ Sozietät schließt für den/die Angestellte/n _ Berufshaftpflichtversicherung für _ Fall _ Haftung wegen Vermögensschäden ab. Der/Die Angestellte verpflichtet sich, im Rahmen seiner/ihrer Zulassung zur Anwaltschaft _ eigene Versicherung abzuschließen, _ der _ Mitglieder _ Sozietät entspricht. Die
Kosten _ Versicherung werden _ der Sozietät getragen.
(b) Im Schadensfall trägt _ Sozietät _ Selbstbeteiligung des/der Angestellten. Im Falle _ vorsätzlichen Pflichtverletzung ist _ Rückgriff auf den/die Angestellte/n möglich.
§ 10 Sozietätsaufnahme
Die Sozietät wird nach Ablauf _ spätestens drei Jahren _ Entscheidung darüber treffen, ob der/die Angestellte als Mitglied in _ Sozietät aufgenommen wird.
§ 11 Beendigung _ Arbeitsverhältnisses
(a) _ ersten 6 Monate _ Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, während derer _ Arbeitsverhältnis mit _ Frist _ zwei Wochen gekündigt werden kann.
(b) Danach kann _ Arbeitsverhältnis mit _ Frist _ vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(c) _ Kündigung vor Vertragsantritt ist ausgeschlossen.
Ort, den
(Mitglieder _ Sozietät) (Angestellte/r)
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