Arbeitsvertrag mit einem Rechtsassessor

 

Zwischen

 

1. Rechtsanwalt …,

 

2. Rechtsanwalt…,

 

– im Folgenden „Sozietät“ genannt –

 

und

 

Herrn/Frau Assessor/in …,

 

– im Folgenden „Angestellte/r“ genannt –

 

wird nachfolgender Arbeitsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Anstellungsbeginn

 

Der/Die Angestellte wird am 1. Februar 2006 als juristischer Mitarbeiter eingestellt.

 

§ 2 Aufgabenbereich

 

(a) In erster Linie werden dem/der Angestellten _ der Sozietät Mandate vorwiegend aus dem Zivilrecht zugewiesen, _ er/sie vollumfänglich _ bearbeiten hat. Zur Unterzeichnung _ Schriftsätzen ist er/sie jedoch erst nach seiner/ihrer Zulassung berechtigt. Auf Weisung hat der/die Angestellte im Einzelfall auch in

anderen Angelegenheiten Schriftsätze _ formulieren, Gutachten _ verfassen, Mandantengespräche _ führen _ Gerichtstermine wahrzunehmen.

 

(b) _ Übernahme neuer Mandate für _ Sozietät durch den/die Angestellte/n ist möglich, bedarf aber ihrer Zustimmung.

 

(c) Der/Die Angestellte hat an _ wöchentlichen Kanzleibesprechung teilzunehmen. Bei wichtigen Sachentscheidungen _ in Zweifelsfällen oder auf Verlangen ist über _ Stand _ von ihm/ihr bearbeiteten Angelegenheiten _ berichten. In Eilfällen ist _ Rücksprache mit mindestens einem _ Sozietätsmitglieder erforderlich.

 

§ 3 Arbeitszeit

 

(a) _ wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der/Die Angestellte muss _ Bürostunden (derzeit: montags bis freitags 9 bis 13 _ 14 bis 18 Uhr) einhalten.

 

(b) Der/Die Angestellte ist auf Anordnung zur Leistung _ Überstunden verpflichtet. Sie sind durch Gewährung _ Freizeit in entsprechendem Umfang auszugleichen, wenn nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. In diesem Fall werden _ Überstunden gesondert vergütet.

 

(c) Auf Verlangen wird dem/der Angestellten unter Fortzahlung _ Vergütung angemessene Zeit _ seiner Fortbildung eingeräumt.

 

§ 4 Vergütung

 

(a) Der/Die Angestellte erhält _ monatliches Bruttogehalt _ 3.000 €, _ nach Ablauf _ Probezeit auf 3.300 € erhöht wird. Am Ende eines jeden Kalenderjahres werden _ Vertragspartner über weitere Erhöhungen verhandeln.

 

(b) Mit dem Junigehalt wird dem/der Angestellten _ Urlaubsgeld in Höhe _ 1.000 €, mit dem Novembergehalt _ Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes gezahlt.

 

(c) _ vergütende Überstunden werden mit dem auf _ Stunde entfallenden Grundlohn zuzüglich eines Aufschlages _ 10 % abgerechnet.

 

(d) _ Pflichtbeitrag des/der Angestellten zur Anwaltskammer wird _ der Sozietät getragen.

 

(e) _ Sozietät erstattet dem/der Angestellten _ ihm/ihr durch Dienstreisen entstehenden Spesenaufwendungen nach _ jeweils geltenden steuerlichen Sätzen.

 

§ 5 Urlaub

 

Der Jahresurlaub beträgt 25 Arbeitstage.

 

§ 6 Arbeitsverhinderung

 

Ist der/die Angestellte an _ Arbeitsleistung gehindert, sei es infolge Arbeitsunfähigkeit oder aus anderen Gründen, so hat er _ Sozietät unverzüglich _ informieren. _ gilt auch, falls _ Arbeitsverhinderung länger andauert als ursprünglich angekündigt. Unabhängig hiervon hat der/die Angestellte im Falle _ Arbeitsunfähigkeit gem. § 5 EFZG nach drei Krankheitstagen am ersten darauffolgenden Arbeitstag eine

ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

 

§ 7 Zulassung zur Anwaltschaft

 

(a) Der/Die Angestellte wird seine/ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Ablauf _ Probezeit beantragen.

 

(b) Damit der/die Angestellte seine/ihre Kanzleipflicht gemäß § 27 I BRAO erfüllt, wird sein/ihr Name nach seiner/ihrer Zulassung auf dem Praxisschild, _ Drucksachen, _ Stempeln _ im Telefonbuch ergänzt werden.

 

§ 8 Nebentätigkeiten

 

(a) Der/Die Angestellte darf in _ Räumen _ Sozietät _ Nebentätigkeit nicht ausüben. Treten Mandanten an _ Sozietät heran, müssen Mandatsverträge mit ihnen unter Beachtung _ § 2(b) im Namen _ Sozietät abgeschlossen werden.

 

(b) (Auch) außerhalb _ Sozietät kann der/die Angestellte (keine) Mandate im eigenen Namen _ auf eigene Rechnung annehmen. Im Falle _ möglichen Interessenkollision ist _ Mandatsannahme in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit Beratungen innerhalb _ Bürostunden notwendig werden _ keine berechtigten betrieblichen Belange entgegenstehen, wird der/die Angestellte _ der Arbeit unter anteiliger Kürzung seines Gehaltes freigestellt.

 

§ 9 Haftpflichtfragen

 

(a) _ Sozietät schließt für den/die Angestellte/n _ Berufshaftpflichtversicherung für _ Fall _ Haftung wegen Vermögensschäden ab. Der/Die Angestellte verpflichtet sich, im Rahmen seiner/ihrer Zulassung zur Anwaltschaft _ eigene Versicherung abzuschließen, _ der _ Mitglieder _ Sozietät entspricht. Die

Kosten _ Versicherung werden _ der Sozietät getragen.

 

(b) Im Schadensfall trägt _ Sozietät _ Selbstbeteiligung des/der Angestellten. Im Falle _ vorsätzlichen Pflichtverletzung ist _ Rückgriff auf den/die Angestellte/n möglich.

 

§ 10 Sozietätsaufnahme

 

Die Sozietät wird nach Ablauf _ spätestens drei Jahren _ Entscheidung darüber treffen, ob der/die Angestellte als Mitglied in _ Sozietät aufgenommen wird.

 

§ 11 Beendigung _ Arbeitsverhältnisses

 

(a) _ ersten 6 Monate _ Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, während derer _ Arbeitsverhältnis mit _ Frist _ zwei Wochen gekündigt werden kann.

 

(b) Danach kann _ Arbeitsverhältnis mit _ Frist _ vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

(c) _ Kündigung vor Vertragsantritt ist ausgeschlossen.

 

 

Ort, den

 

 

 

(Mitglieder _ Sozietät) (Angestellte/r)

 

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