Webhosting Vertrag

zwischen

_____________

(nachfolgend Anbieter und Provider genannt)

 

und

_____________

(nachfolgend Kunde  genannt)

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz des Anbieters zur Speicherung der in Anlage 1 benannten Web-Sites des Kunden samt dem dazugehörenden Datenbestand und die Einstellung der in Anlage 1 benannten Web-Sites des Kunden in das World-Wide-Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.

(2) Gegenstand des Vertrages ist weiterhin die Bereitstellung von Einwahlleistungen für den Zugang zum Internet.

(3) Gegenstand ist zudem die Einrichtung von E-Mail-Accounts für den Kunden und die Speicherung von E-Mails für den Kunden gemäß Anlage 2.

(4) Auf Anfrage des Kunden wird der Anbieter Domains nach Wunsch des Kunden für diesen bei den entsprechenden Registrierungsstellen anmelden.

(5) Der Anbieter übernimmt die Gestaltungsdienstleistung bei der Anzeigenerstellung und bei dem Webdesign. Unter Webdesign ist die Umsetzung von Bildern, Texten, Effekten, Tönen, etc. in einer für das Internet tauglichen Form zu verstehen. Die Art und der Umfang des Webdesigns werden durch eine gesonderte Regelung näher bestimmt werden.

§ 2 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen die erforderliche Menge Speicherplatz auf einem Server, der zur Speicherung der in Anlage 1 genannten Web-Sites und E-Mails geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters oder um einen virtuellen Server.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die in Anlage 1 genannten Web-Sites des Kunden im World-Wide-Web weltweit abrufbar und die gespeicherten E-Mails weltweit über das Internet abzurufen sind.

(3) Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung der Web-Sites und zur Vornahme von Änderungen an diesen Web-Sites nutzen kann.

(4) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server, die E-Mails und das Internet gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

(5) Der Provider ist verpflichtet, den Zugang zum Internet durch den Kunden dauerhaft zu ermöglichen. Er hat dafür im Rahmen seiner Möglichkeiten ausreichend Einwahlleitungen zur Verfügung zu stellen.

(6) Ein Anspruch auf eine freie Leitung zu jeder Zeit besteht nicht.

(7) Der Provider verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate von seinen Servern zu anderen Servern und Routern innerhalb des Internet zu sorgen.

(8) Die vertragsgegenständlichen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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