Softwarelizenzvertrag exklusive und übertragbare Lizenz ohne Wartung mit Quellcodeüberlassung
Vertrag
zwischen
____________ in ____________
– nachstehend Lizenzgeber genannt –
und
____________ in ____________
– nachstehend Lizenznehmer genannt –
I. Lizenzgegenstand
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine exklusive und übertragbare Lizenz zur Nutzung des dem Lizenznehmer gelieferten und mit einer Seriennummer versehenen Softwareprogramms betreffend _______.
II. Umfang der Lizenz
1. Der Lizenzgeber ist Inhaber aller Rechte, insbesondere des Urheberrechts an der Software. Außerdem ist die Software vor unbefugten Dritten zu schützendes Know How des Lizenzgebers. Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software in maschinenlesbarer Form und die zu seinem Gebrauch notwendigen Unterlagen zu nutzen.
2. Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware uneingeschränkt einsetzen und Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen vornehmen.
III. Lizenzgebühr
Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber für die Überlassung der Software eine einmalige Lizenzgebühr von € 10.000,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
IV. Schutz des Lizenzmaterials
1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
2. Der Lizenznehmer wird die gelieferten Original-Datenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Lizenznehmer seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen.
V. Vertragsdauer
1. Der Vertrag tritt am ____________ in Kraft und läuft auf unbestimmte Dauer.
2. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jeweils zum Monatsende mit dreimonatiger Frist schriftlich kündigen. Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
3. Mit Wirksamwerden einer Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Lizenzmaterial einschließlich aller abgeänderten und bearbeiteten Fassungen desselben sowie alle Kopien und Teilkopien dieses Materials an den Lizenzgeber unverzüglich herauszugeben. Bei Lizenzmaterial, das auf maschinenlesbaren Trägern des Kunden aufgezeichnet
[ENDE DER VORSCHAU]
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