Vertraulichkeitsvereinbarung zur Testsoftware
Auftraggeber GmbH und Lieferant GmbH & Co. KG
Auftraggeberstraße 1 Lieferantenweg 2
01234 Auftraglingen 01234 Auftraglingen
Rechtsform GmbH - Sitz Auftraglingen Rechtsform GmbH & Co. KG - Sitz Auftraglingen
Registergericht AG Auftraglingen HRB 01234 Registergericht AG Auftraglingen HRA 43210
Geschäftsführer Arno Auftraggeber, Bruno Auftraggeber pers. haft. Gesellsch.: Lieferant Verwaltungs GmbH
Rechtsform GmbH - Sitz Auftraglingen
Registergericht AG Auftraglingen HRB 12034
Geschäftsführer Carlo Lieferant, Dieter Lieferant
- nachfolgend „Auftraggeberin" genannt - - nachfolgend „Lieferantin" genannt -
schließen folgende Vereinbarung über die Verpflichtung der Auftraggeberin zum vertraulichen Um-gang mit dem Software-Testsystem, das die Lieferantin der Auftraggeberin zur Verfügung stellt.
Die Lieferantin stellt der Auftraggeberin die von der Lieferantin vertriebene Software
...........................................................................................................................
- nachfolgend „Software“ genannt –
zu Testzwecken zur Verfügung.
1. Teststellung
Die Auftraggeberin darf die Software ausschließlich zu Testzwecken nutzen.
Für die Dauer des Tests erhält die Auftraggeberin ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Dieses Nutzungsrecht ist in jeder Hinsicht durch den Erprobungszweck beschränkt; es reicht nur so weit, wie die Nutzung der Software erforderlich ist, um die Funktionalitäten der Software zu erproben. Das Nähere ergibt sich aus den weiteren Vereinbarungen zur Teststellung. Hierzu schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung, deren Gegenstand auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferantin sind.
Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, die Software Personen zugänglich zu machen, die nicht in einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Auftraggeberin stehen. Sie ist verpflichtet, jede Person, der sie den Zugriff auf die Software gestattet, vorher besonders zur Geheimhaltung in
[ENDE DER VORSCHAU]
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