Musterschreiben Bauherrn: Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

Bauabzugsteuer: Musterschreiben für den Bauherrn

Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

 

Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2002 bestehende grundsätzliche Beachtung der Steuerabzugspflicht in Höhe von 15 % der Auftragssumme entsprechend dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001, BGBl 2001 I S. 2267, verpflichtet sich der Anbieter, soweit nicht bereits erfolgt, die Kopie einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Betriebsstättenfinanzamts bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Anbieter versichert, dass bei Angebotsabgabe, Zuschlag-/Auftragserteilung und für die gesamte vertragliche Laufzeit auch über den Zeitpunkt der Schlussrechnung nach vollständiger Abnahme hinaus die vorgelegte Kopie der Freistellungsbescheinigung voll umfänglich gültig ist und den Anbieter/Auftraggeber damit von seinen steuerlichen Mitwirkungs- und auch Abzugspflichten entsprechend §§ 48-48d EStG voll umfänglich entbindet, mit einer Laufzeit von 3 Jahren.

Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich im Weiteren, sofort und unaufgefordert den Auftraggeber bei einer möglichen Auftragserteilung durch Erbringung seiner[ENDE DER VORSCHAU]

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