Vereinbarung über die Ablösung des Ausgleichsbetrages (§ 154 Abs. 3 S. 2 BauGB)

Zwischen der Stadt _______, vertreten durch _______, und

den Eheleuten _______, nachfolgend „Eigentümer“ genannt, wird folgende Ablösevereinbarung nach § 154 Abs. 3 S. 2 BauGB geschlossen:

 

§ 1 Das den Eigentümern gehörende Grundstück _______ mit einer Größe von _______ liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung der Stadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes _______ vom _______

 

§ 2 Auf der Grundlage _______ hat die Stadt gemäß § 154 Abs. 2 BauGB den Bodenwert für das in § 1 bezeichnete Grundstück ohne Berücksichtigung der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung (Anfangswert) auf _______ EUR pro qm und unter Berücksichtigung der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung (Endwert) auf _______ EUR pro qm festgestellt.

 

§ 3 Eine Anrechnung von Beträgen gemäß § 155 Abs. 1 und Abs. 6 BauGB erfolgt nicht/erfolgt[ENDE DER VORSCHAU]

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