Geschäftsführer-Vertrag mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Zwischen _ GmbH, vertreten durch _ Gesellschafterversammlung

- nachfolgend Gesellschaft genannt -

und

Herrn/Frau

- nachfolgend Geschäftsführer genannt -

 

wird folgender

Geschäftsführer-Vertrag

 

geschlossen:

 

§ 1 Aufgaben _ Pflichten

(1) _ Geschäftsführer führt _ Geschäfte _ Gesellschaft _ hat _ verantwortliche Leitung _ Überwachung _ gesamten Geschäftsbetriebs nach Maßgabe _ Gesetzes, _ Gesellschaftsvertrages, _ etwaigen Geschäftsordnung für _ Geschäftsführung _ der Beschlüsse _ Gesellschafterversammlung.

(2) _ Geschäftsführer hat _ ihm obliegenden Pflichten mit _ Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes unter Wahrung _ Interessen _ Gesellschaft wahrzunehmen.

(3) _ Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen. _ Geschäftsverteilung _ Geschäftsführer untereinander bestimmt sich in diesem Fall nach dem Geschäftsverteilungsplan.

ergänzend

Der Geschäftsführer nimmt _ Rechte _ Pflichten _ Arbeitgebers im Sinne _ arbeitsrechtlichen _ sozialrechtlichen Vorschriften wahr.

ergänzend

Der Geschäftsführer wahrt _ wirtschaftlichen _ steuerlichen Interessen _ Gesellschaft. Er hat dafür _ sorgen, _ eine _ gesetzlichen, insbesondere auch _ steuerlichen Vorschriften entsprechende Buchführung _ eine dem Unternehmen entsprechende Betriebsabrechnung bestehen _ ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

§ 2 Geschäftsführung _ Vertretung

(1) _ Geschäftsführer ist befugt, _ Gesellschaft gerichtlich _ außergerichtlich allein _ vertreten _ die Geschäfte _ Gesellschaft allein _ führen. Einschränkungen ergeben sich nur durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung _ Geschäftsführung _ Beschlüsse _ Gesellschafterversammlung.

oder

(1) _ Geschäftsführer vertritt _ Gesellschaft nach Maßgabe _ Gesetze, _ Gesellschaftsvertrags _ einer etwaigen Geschäftsführungsordnung. Ist _ Geschäftsführer einziger Geschäftsführer, vertritt er _ Gesellschaft allein. Sind weitere Geschäftsführer bestellt, so vertritt er _ Gesellschaft zusammen mit einem anderen Geschäftsführer, sofern nicht _ Gesellschafterversammlung Abweichendes beschließt.

(2) _ Geschäftsführer bedarf für alle Geschäfte _ Maßnahmen, _ über _ gewöhnlichen Betrieb _ Handelsgewerbes _ Gesellschaft hinausgehen, _ ausdrücklichen Einwilligung _ Gesellschafterversammlung.

oder

(2) _ Geschäftsführer darf folgende Geschäfte nur nach vorheriger Zustimmung _ Gesellschafterversammlung ausführen:

a. Veräußerung _ wesentlichen Teilen _ Unternehmens oder _ Unternehmens im Ganzen;

b. Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges.

(3) _ Geschäftsführer ist _ den Beschränkungen _ § 181 BGB befreit.

 

§ 3 Arbeitszeit

Der Geschäftsführer ist an _ bestimmte Arbeitszeit nicht gebunden. _ Arbeitszeit richtet sich vielmehr nach _ betrieblichen Erfordernissen _ ist _ Geschäftsführer frei _ eigenverantwortlich _ gestalten.

oder

Eine bestimmte Arbeitszeit wird nicht vereinbart. _ Geschäftsführer hat jedoch seine Dienstleistung im Rahmen _ betrieblichen Erfordernisse jederzeit zur Verfügung _ stellen _ in _ Regel _ Kernzeit _ Uhr bis Uhr einzuhalten.

 

§ 4 Nebentätigkeit

(1) _ Geschäftsführer ist verpflichtet, seine Arbeitskraft _ seine gesamten Kenntnisse _ Erfahrung _ Gesellschaft zur Verfügung _ stellen, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist oder soweit _ Gesellschafterversammlung nicht ausdrücklich _ Erlaubnis anderweitiger Tätigkeiten beschließt.

oder

(1) _ Geschäftsführer hat seine gesamte Arbeitskraft _ seine gesamten Kenntnisse _ Erfahrungen _ Gesellschaft zur Verfügung _ stellen, mit Ausnahme seiner Tätigkeit in _ Firma im Umfang _ bis _ Wochenstunden.

(2) Unentgeltliche oder entgeltliche Nebentätigkeiten sowie _ Übernahme _ Ehrenämtern bedürfen _ vorherigen Zustimmung durch _ Gesellschafterversammlung.

ergänzend

(2) _ Geschäftsführer ist während _ Dauer dieses Vertrages berechtigt, einschlägige wissenschaftliche oder schriftstellerische Arbeiten _ veröffentlichen _ einschlägige Vorträge _ halten, es sei denn _ Gesellschafterversammlung untersagt im Einzelfall derartige Aktivitäten.

 

§ 5 Verschwiegenheitspflicht/Unterlagen

(1) _ Geschäftsführer ist verpflichtet, Dritten gegenüber über alle Angelegenheiten _ Gesellschaft strengstes Stillschweigen _ wahren, außer wenn _ pflichtgemäße Geschäftsführung _ Offenbarung erfordert. Diese Verpflichtung besteht nach Ausscheiden aus _ Diensten _ Gesellschaft fort.

(2) Alle betrieblichen Unterlagen _ Aufzeichnungen dürfen ausschließlich _ geschäftlichen Zwecken verwendet werden _ sind sorgfältig aufzubewahren. Nach Beendigung _ Dienstverhältnisses sind sie unverzüglich an _ Gesellschaft zurückzugeben.

ergänzend

An betrieblichen Unterlagen _ Aufzeichnungen steht dem Geschäftsführer _ Zurückbehaltungsrecht gegenüber _ Gesellschaft nicht zu.

 

§ 6 Wettbewerbsverbot

(1) Dem Geschäftsführer ist es für _ Dauer dieses Vertrages untersagt, ohne vorherige Zustimmung _ Gesellschafterversammlung für _ Konkurrenzunternehmen _ Gesellschaft oder für _ mit einem solchem Unternehmen verbundenes Unternehmen in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise tätig _ werden, es direkt oder indirekt _ beraten, _ fördern oder _ Vertretung hierfür _ übernehmen oder _ solches Unternehmen _ errichten oder sich an einem solchem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar _ beteiligen.

ergänzend

Ausgenommen _ Wettbewerbsverbot sind _ zur Zeit _ Vertragsabschlusses bereits ausgeübten Tätigkeiten als für in im Umfang _ bis _ Wochenstunden, welche hiermit genehmigt werden.

ergänzend

Für _ Befreiung _ Wettbewerbsverbot leistet _ Geschäftsführer _ Entgelt, welches wie folgt errechnet wird: .

oder

Der Geschäftsführer erhält auf Grund _ Befreiung _ Wettbewerbsverbot _ reduziertes Monatsgehalt _ EUR brutto.

(2) _ Wettbewerbsverbot gilt nicht für Beteiligungen an Unternehmen in Gestalt _ Wertpapieren, _ an Börsen gehandelt _ die zum Zweck _ Kapitalanlage erworben werden.

(3) Nach Beendigung _ Dienstverhältnisses verpflichtet sich _ Geschäftsführer für _ Dauer _ zwei Jahren im Umkreis _ km, bezogen auf jede Betriebsstätte _ GmbH, nicht für _ Konkurrenzunternehmen _ Gesellschaft oder für _ mit einem solchem Unternehmen verbundenes Unternehmen in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise tätig _ werden, es direkt oder indirekt _ beraten, _ fördern oder _ Vertretung hierfür _ übernehmen oder _ solches Unternehmen _ errichten oder sich an solchem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar _ beteiligen.

oder

(3) _ Wettbewerbsverbot gilt auch nach Ausscheiden _ Geschäftsführers für _ Dauer _ zwei Jahren, es sei denn, _ dieser Vertrag _ dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund zulässigerweise fristlos gekündigt wird.

(4) Für _ nachvertragliche Wettbewerbsverbot _ Absatz 2 verpflichtet sich _ Gesellschaft zur Zahlung _ jährlichen Entschädigung in Höhe _ % _ Jahresgehalts, _ der Geschäftsführer innerhalb _ letzten zwölf Monate vor seinem Ausscheiden bezogen hat. _ so errechnete Vergütung wird in Monatsbeträgen _ 1/12 gezahlt.

(5) _ Geschäftsführer muss sich auf _ fällige Entschädigung anrechnen lassen, was er während _ Zeitraums, für _ die Entschädigung gezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder _ erwerben böswillig unterlässt. Für _ Dauer _ Zahlung _ Entschädigung ist _ Geschäftsführer verpflichtet, _ Gesellschaft Auskünfte über _ Höhe seiner Einnahmen _ erteilen.

(6) _ Gesellschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Geschäftsführer gegenüber auf _ Einhaltung _ nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichten. Erklärt _ Gesellschaft diesen Verzicht noch vor Beendigung _ Dienstverhältnisses, so entfällt _ Verpflichtung zur Zahlung _ Entschädigung. Erklärt _ Gesellschaft _ Verzicht nach Beendigung _ Dienstverhältnisses, so wird sie nach Ablauf _ Frist _ 6 Monaten ab Verzichtserklärung _ der Zahlung _ Entschädigung befreit.

(7) Für jeden Fall _ Verstoßes gegen _ Wettbewerbsverbot zahlt _ Geschäftsführer an _ Gesellschaft _ Vertragsstrafe in Höhe _ % _ letzten Jahresgehaltes. Besteht _ Zuwiderhandlung in _ fortgesetzten Handlung, so ist für jeden angefangenen Monat _ Verstoßhandlung anzunehmen. Weitergehende Ansprüche _ Gesellschaft bleiben unberührt.

 

§ 7 Diensterfindungen

Auf etwaige Diensterfindungen _ Geschäftsführers ist _ Gesetz über Arbeitnehmererfindungen _ 25.7.1957 _ die hierzu ergangenen Richtlinien für _ Vergütung _ Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst _ 20.7.1959 entsprechend anzuwenden.

oder

Etwaige Erfindungen _ Geschäftsführers sind _ Gesellschaft anzubieten. _ Parteien werden _ Einzelheiten in einem dann abzuschließenden Lizenzvertrag regeln.

 

§ 8 Vergütung

(1) _ Geschäftsführer erhält _ festes Jahresgehalt in Höhe _ EUR brutto, zahlbar in monatlichen Teilbeträgen in Höhe _ EUR jeweils am eines Kalendermonats.

oder

(1) _ Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit _ festes Monatsgehalt _ EUR brutto, _ jeweils am Monatsletzten _ zahlen ist.

(2) _ dem Geschäftsführer gezahlte feste Vergütung ändert sich im gleichen Verhältnis _ zum gleichen Zeitpunkt, wie sich _ Gehalt eines Grundgehalts eines Bundesbeamten _ Besoldungsstufe A, Gruppe A 16 verändert.

(3) Ferner erhält _ Geschäftsführer für seine Tätigkeit _ Tantieme in Höhe _ % _ handelsrechtlichen Jahresüberschusses nach Verrechnung mit handelsbilanziellen Verlustvorträgen _ vor Abzug _ Gewinntantieme _ der ertragsabhängigen Steuer. _ Bemessungsgrundlage ist nicht um _ Beträge, _ nach Gesetz oder Satzung aus dem Jahresüberschuss in laufende Rücklagen einzustellen ist, _ kürzen.

 

(4) _ Tantieme ist _ Monat nach Feststellung _ Jahresabschlusses durch _ Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen _ Jahresabschlusses sind _ berücksichtigen _ daraus resultierende Nachzahlungen oder Erstattungen sind binnen ab Bestandskraft _ jeweiligen Änderung fällig.

oder

(4) _ Tantieme ist _ Monat nach Feststellung _ Jahresabschlusses durch _ Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen _ Jahresabschlusses sind nicht _ berücksichtigen.

 

 

(5) Wird _ Geschäftsführervertrag _ der Gesellschaft aus wichtigem Grund gekündigt, so entfällt für _ Jahr, in dem _ Kündigung wirksam wird, _ Anspruch auf _ Tantieme. Hat _ Dienstvertrag aus sonstigen Gründen nicht _ ganze Geschäftsjahr Bestand (späterer Beginn oder vorzeitige Beendigung) so hat _ Geschäftsführer Anspruch auf _ zeitanteilige Tantieme.

(6) Als sonstige Leistung erhält _ Geschäftsführer:

a. eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes. _ Gratifikation wird mit dem letzten Gehalt _ Jahres ausbezahlt.

b. ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes, zahlbar am 1. Juli eines jeden Jahres.

Urlaubs- _ Weihnachtsgeld sind zeitanteilig _ kürzen, wenn _ Dienstverhältnis nicht während _ gesamten Kalenderjahres Bestand hat.

(7) _ Vergütung _ Überstunden, Sonn-, _ Feiertags- _ sonstiger Mehrarbeit erfolgt nicht.

 

§ 9 Vergütungsfortzahlung

Im Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung bleibt _ Anspruch auf _ feste Vergütung für _ Dauer _ Monaten bestehen. Danach entfällt _ Anspruch. Dauert _ Verhinderung länger als ununterbrochen 6 Monate an, so entfällt _ Tantiemenanspruch mit Ablauf _ sechsten vollen Kalendermonats zeitanteilig.

oder

Ist _ Geschäftsführer wegen Krankheit oder wegen sonstiger unverschuldeter Umstände verhindert, _ versprochene Leistung _ erbringen, zahlt _ Gesellschaft für _ Dauer _ sechs Monaten _ Differenz zwischen dem Festgehalt _ einer eventuellen Ersatzleistung, insbesondere Krankengeld.

 

§ 10 Spesen, Aufwendungsersatz

(1) Trägt _ Geschäftsführer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftsführertätigkeit Kosten _ Aufwendungen, so werden sie ihm _ der Gesellschaft erstattet, sofern _ Geschäftsführer _ Geschäftsführungs- _ Betriebsbedingtheit belegt hat oder sie offenkundig ist.

(2) _ Gesellschaft ersetzt dem Geschäftsführer seine Reisespesen nach _ jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätzen. _ Geschäftsführer muss seine Auslagen belegen können, soweit üblicherweise Belege erteilt werden. Im Übrigen reichen Eigenbelege aus.

ergänzend

Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführer auf Nachweis _ Kosten seines Umzugs _ nach im Rahmen _ jeweils steuerlich zulässigen Höchstgrenzen.

 

§ 11 Sonstige Leistungen

(1) Für seine Tätigkeit steht dem Geschäftsführer für _ Dauer _ Dienstverhältnisses _ Dienstwagen Marke , Typ oder _ vergleichbarer PKW zur Verfügung.

(2) _ Geschäftsführer ist berechtigt, diesen Pkw auch _ privaten Zwecken _ nutzen. _ Nutzungsvergütung hat er hierfür nicht _ leisten. _ auf _ private Nutzung entfallenden gesetzlichen Abgaben trägt _ Geschäftsführer.

(3) _ Betriebs- _ Unterhaltungskosten für _ Pkw werden _ der Gesellschaft getragen.

ergänzend

Für _ Fall _ Freistellung _ Geschäftsführers _ seinen Dienstpflichten ist _ Pkw an _ Gesellschaft herauszugeben, ohne _ insoweit _ Anspruch auf finanziellen Ausgleich _ in _ Privatnutzung liegenden geldwerten Vorteils besteht. In gleicher Weise ist _ Geschäftsführer bei Beendigung _ Dienstvertrages zur Herausgabe _ Pkw verpflichtet. Dem Geschäftsführer steht aus keinem Rechtsgrund _ Zurückbehaltungsrecht gegenüber _ Gesellschaft an dem PKW zu.

(4) _ Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für _ Dauer _ Anstellungsvertrags _ Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe _ Arbeitgeber-Anteils, wie er bei _ Krankenversicherungspflicht _ Geschäftsführers bestünde, höchstens jedoch in Höhe _ Hälfte _ Betrags, welchen _ Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

(5) _ Gesellschaft schließt _ Gunsten _ Geschäftsführers für _ Dauer dieses Anstellungsvertrages _ Unfallversicherung mit folgenden Deckungssummen ab:

für _ Invaliditätsfall Euro

 

für _ Todesfall Euro

 

Die Ansprüche aus _ Versicherung stehen unmittelbar dem Geschäftsführer bzw. seinen Erben zu.

ergänzend

Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer für _ Dauer _ Dienstverhältnisses _ Einfamilienhaus mit Garten in bestehend aus zur Verfügung. _ ortsübliche Mietpreis _ derzeit EUR wird auf _ Gehalt angerechnet. _ Geschäftsführer verpflichtet sich im Falle seines Ausscheidens, spätestens jedoch 3 Monate nach Beendigung _ Dienstverhältnisses, _ Einfamilienhaus _ räumen _ es _ Gesellschaft in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder herauszugeben.

 

§ 12 Pensionszusage

(1) Nach _ Betriebszugehörigkeit _ Jahren erhält _ Geschäftsführer bei Ausscheiden aus _ Diensten _ Gesellschaft nach Vollendung _ 65. Lebensjahres oder infolge Berufsunfähigkeit i. S. v. § 43 SGB VI _ lebenslängliches monatliches Ruhegeld.

(2) _ Ruhegeld beträgt % _ in _ letzten drei Jahren gezahlten durchschnittlichen monatlichen Festgehalts.

(3) _ Ruhegeld erhöht sich nach dem Eintritt _ Versorgungsfalls alljährlich mit Wirkung _ 1. Januar in dem gleichen prozentualen Verhältnis wie _ Grundgehalt eines Bundesbeamten _ Besoldungsstufe A, Gruppe A 16, Altersstufe 1.

(4) _ Anspruch auf Ruhegeld _ Hinterbliebenenversorgung bleibt bestehen, wenn _ Dienstverhältnis vor Eintritt _ Versorgungsfalls endet, sofern _ Geschäftsführer _ diesem Zeitpunkt _ 30.Lebensjahr vollendet hat _ die Versorgungszusage für ihn mindestens 5 Jahre bestanden hat.

Bei Eintritt _ Versorgungsfalls erbringt _ Gesellschaft Leistungen, deren Höhe sich anteilsmäßig nach Absatz 2 bestimmt, wobei _ Verhältnisse zum Zeitpunkt _ Ausscheidens _ Grunde _ legen sind.

(5) _ Gesellschaft behält sich vor, _ Leistungen _ kürzen oder einzustellen, wenn sich _ wirtschaftliche Lage _ Unternehmens sich nachhaltig so wesentlich verschlechtert hat, _ ihr _ Aufrechterhaltung _ zugesagten Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann. Darüber hinaus ist _ Gesellschaft berechtigt, im Falle schwerer Verfehlungen _ Geschäftsführers _ Versorgungszusage _ widerrufen.

ergänzend

Die Versorgungsansprüche können ohne vorherige Einwilligung durch _ Gesellschaft weder wirksam abgetreten noch verpfändet werden.

 

§ 13 Hinterbliebenenversorgung

(1) Im Falle _ Ablebens _ Geschäftsführers erhält seine Witwe _ Witwenrente in Höhe _ % _ Ruhegeldes, _ der Geschäftsführer im Zeitpunkt seines Todes bezog bzw. _ ihm _ diesem Stichtag zugestanden hätte.

(2) Voraussetzung für _ Anspruch auf Witwenrente ist, _ die Ehe bei Eintritt _ Versorgungsfalls Jahre bestanden hat _ noch besteht. _ Anspruch auf Witwenrente erlischt mit Ablauf _ Monats, in dem _ Witwe stirbt oder sich wieder verheiratet.

(3) Leibliche, eheliche sowie adoptierte Kinder _ Geschäftsführers erhalten nach dem Ableben _ Geschäftsführers, solange sie unterhaltsberechtigt sind, höchstens jedoch bis zur Vollendung _ 24. Lebensjahres _ Waisenrente. _ Waisenrente beträgt % _ Ruhegeldes, _ der Geschäftsführer im Zeitpunkt seines Todes bezog bzw. _ ihm _ diesem Stichtag zugestanden hätte.

(4) _ Witwenrente _ die Waisenrente dürfen zusammen _ vollen Betrag _ Ruhegeldes nicht übersteigen, _ der Geschäftsführer erhalten hätte, wenn er selbst _ Anspruch hätte geltend machen können.

ergänzend

Die Pensionsbezüge _ Hinterbliebenen verändern sich im gleichen Verhältnis _ zum selben Zeitpunkt, wie sich _ Gehalt eines Bundesbeamten _ Besoldungsstufe A, Gruppe A 16 erhöht.

 

§ 14 Rückdeckungsversicherung

Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Deckung _ Ruhegeld- _ Hinterbliebenenbezüge _ Rückdeckungsversicherungsvertrag mit _ privaten Versicherung abzuschließen.

oder

Die Gesellschaft ist berechtigt, bezüglich _ Versorgungszusage _ Rückdeckungsversicherung abzuschließen. _ Rechte aus diesem Vertrag stehen ausschließlich _ Gesellschaft zu. _ Geschäftsführer ist verpflichtet, für _ Abschluss _ Versicherung alle erforderlichen Angaben _ machen _ sich insbesondere _ ärztlichen Untersuchung _ unterziehen.

 

§ 15 Direktversicherung

(1) _ Gesellschaft schließt für _ Geschäftsführer auf _ 65. Lebensjahr _ Direktversicherung mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht _ Geschäftsführers oder _ durch ihn bestimmten Personen ab, _ zwar in Höhe _ EUR.

 

(2) Scheidet _ Geschäftsführer aus _ Gesellschaft aus, ist er berechtigt, _ zu seinen Gunsten abgeschlossene Direktversicherung in ihrem jeweiligen Stand _ übernehmen _ auf eigene Kosten weiterzuführen.

(3) _ Geschäftsführer ist verpflichtet, _ Gesellschaft _ etwaigen Prämien- oder sonstigen Zahlungspflichten aus _ Direktversicherung für _ Zeit nach Beendigung _ Dienstverhältnisses freizustellen.

 

§ 16 Urlaub

(1) _ Geschäftsführer hat Anspruch auf _ bezahlten Urlaub _ Arbeitstagen im Kalenderjahr. Samstage zählen dabei nicht als Arbeitstage.

(2) _ Geschäftsführer hat _ Zeitpunkt _ Urlaubs mit _ anderen Geschäftsführern abzustimmen. Betriebliche Notwendigkeiten sind hierbei besonders _ berücksichtigen.

(3) Kann _ Geschäftsführer seinen Jahresurlaub bis zum 31. März _ Folgejahres aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht nehmen, so hat er Anspruch auf Abgeltung _ Urlaubs. _ Abgeltungsanspruch ermittelt sich unter Zugrundelegung _ Höhe _ zeitanteilig _ ermittelnden festen Jahresgehaltes. _ Abgeltung wird mit dem ersten Gehalt _ folgenden Kalenderjahrs ausbezahlt.

(4) Kann _ Urlaub wegen Beendigung _ Anstellungsverhältnisses nicht oder nicht vollständig genommen werden, so ist er dem Geschäftsführer abzugelten.

 

§ 17 Vertragsdauer

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

oder

(1) Dieser Vertrag wird auf _ Dauer _ zunächst Jahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere Jahre, wenn er nicht spätestens Monate vor Ablauf _ Vertragsdauer _ einer _ Parteien gekündigt wurde.

(2) Vertragsbeginn ist _ . Ab diesem Zeitpunkt beginnt _ Tätigkeit _ Geschäftsführers.

 

§ 18 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann _ jeder Vertragspartei unter Einhaltung _ Frist _ Monaten zum Ende _ Kalendervierteljahres gekündigt werden.

(2) _ fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

oder

(2) _ Vertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündbar. _ wichtiger Grund liegt für _ Gesellschaft insbesondere vor, wenn

a. der Geschäftsführer wissentlich _ unrichtigen Jahresabschluss aufstellt,

b. die Gesellschaft liquidiert wird,

c. der Geschäftsführer gegen _ Wettbewerbsverbot verstößt.

(3) _ Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. _ Kündigung durch _ Gesellschaft erfolgt durch schriftliche Mitteilung _ entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.

(4) _ Abberufung _ Geschäftsführers ist jederzeit zulässig. Sie gilt gleichzeitig als Kündigung dieses Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

ergänzend

Im Falle _ ordentlichen Kündigung ist _ Gesellschaft berechtigt, _ Geschäftsführer bei Weiterzahlung seiner Bezüge _ beurlauben. _ solcher Urlaub ist auf _ dem Geschäftsführer etwa noch zustehenden Urlaub anzurechnen.

 

§ 19 Schlussbestimmung

(1) Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Gültigkeit _ Schriftform.

oder

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen _ ihrer Wirksamkeit _ Schriftform sowie _ ausdrücklichen Zustimmung _ Gesellschafterversammlung.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht _ Wirksamkeit _ Vertrages im Übrigen. Anstelle _ unwirksamen Bestimmung ist _ angemessene Bestimmung _ vereinbaren, _ der wirtschaftlichen Zielsetzung _ Parteien am ehesten entspricht.

(4) Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden im ordentlichen Rechtsweg entschieden.

 

 

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(Unterschrift) (Unterschrift)

 

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