Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer
Für _ Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen _ Geschäftsführer _ GmbH ist dann kein Beschluss _ Gesellschafterversammlung erforderlich, wenn über _ Vermögen _ Gesellschaft _ Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. _ Beschluss ist ebenfalls nicht erforderlich bei _ Liquidation _ GmbH, _ ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, wenn _ Liquidation deshalb konkursfrei erfolgt, weil _ die Kosten deckende Masse nicht vorhanden ist.
Grundsätzlich bedarf es nach § 46 Nr. 8 GmbHG eines Beschlusses _ Gesellschafterversammlung, wenn _ Gesellschaft Ansprüche gegen _ Geschäftsführer geltend machen will. _ Gesellschafterbeschluss ist somit materielles Erfordernis für _ Geltendmachung _ Forderung, sodass _ ohne Gesellschafterbeschluss erhobene Klage wegen Fehlens _ materiellen Anspruchsvoraussetzung als unbegründet abzuweisen ist. Es soll damit verhindert werden, _ die mit _ Inanspruchnahme _ Geschäftsführers wegen Pflichtverletzung verbundene Offenlegung innerer Gesellschaftsverhältnisse trotz _ für Ansehen _ Kredit _ Gesellschaft möglicherweise abträglichen Wirkung ohne Einschaltung _ obersten Gesellschaftsorgans geschieht.
Anders verhält es sich jedoch im Insolvenzverfahren _ Gesellschaft. Hier genießen _ Interessen _ Gesellschaftsgläubiger an _ Vermehrung _ Masse _ Vorrang, während _ Schutzbedürfnis _ in _ Regel nur abzuwickelnden Gesellschaft nicht mehr gegeben ist. Für _ Entschließung _ Gesellschafter besteht daher keine Notwendigkeit mehr (BGH, Urteil _ 14. Juli 2004, VIII ZR 224/02).
So sehen Sie das gesamte Dokument
Das vollständige Dokument können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang? Bitte hier einloggen.
Sofort downloaden und anpassen: Alle Verträge können Sie gleich nach dem Kauf in den üblichen Programmen (z.B. Word) bearbeiten und anpassen.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte: Falls Sie das Dokument oder einen anderen Vertrag bzw. Vorlage anwaltlich anpassen wollen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Sie haben eine Frage zu einem Mustervertrag? Fragen Sie uns!