Autorenverlagsvertrag für Schriftwerke

Zwischen

_____

(im folgenden kurz "Autor" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt),

und

_____

(im folgenden kurz "Verlag" genannt),

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Dieser Vertrag betrifft das vorliegende/noch zu verfassende Werk des Autors mit dem Titel/Arbeitstitel:

________

Es wird etwa _______ A4-Seiten zu je 1800 Anschlägen umfassen.

(2) Der endgültige Titel wird in Abstimmung zwischen Autor und Verlag festgelegt, wobei der Autor dem Stichentscheid des Verlages zu widersprechen berechtigt ist, soweit sein Persönlichkeitsrecht verletzt würde.

(3) Der Autor versichert, daß er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinem Werk zu verfügen, und daß er bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat.

(4) Der Autor verpflichtet sich, dem Werk nicht durch Veröffentlichungen in anderen Verlagen Konkurrenz zu machen.

(5) Der Autor wird den Verlag bei Ablieferung des Manuskripts schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist. Er steht im übrigen dafür ein, daß sein Werk auch andere Rechte Dritter nicht verletzt.

 

§ 2 Rechtseinräumungen

(1) Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen.

Sollte in irgendeinem Lande der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in jenem Lande auch für den Verlängerungszeitraum.

(2) Der Autor räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts gemäß Abs. 1 außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein:

 

a) das Recht des - auch teilweisen - Vorabdrucks und Nachdrucks in Zeitungen und Zeitschriften;

 

b) das Recht, Übersetzungen in andere Sprachen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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