Kooperationsvertrag

Zwischen den Firmen

 

_____________

nachstehend S. genannt

 

und

 

_____________

- nachstehend B. genannt -

 

ist heute folgendes vereinbart worden:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) B. und S. haben beschlossen, eine Taschenbuchreihe "________" gemeinsam herauszugeben. Die Reihe ist nach Kunstepochen gegliedert und stellt deren wichtigste Vertreter aus Malerei und Graphik, plastischer Kunst und Architektur in der Regel in bebilderten Einzelbänden im Taschenbuchformat vor. Die Reihe ist für das allgemeine Publikum ebenso gedacht wie für den Kunstunterricht im weitesten Sinne; sie wird deshalb auf die Richtlinien der Kultusminister Bedacht nehmen, soweit ihre Anlage das erlaubt.

 

(2) Die Titel der Einzelbände, soweit sie nicht aus dem Namen des jeweils dargestellten Künstlers gebildet werden, werden zu gegebener Zeit im gegenseitigen Einvernehmen brieflich festgelegt. Das gleiche gilt für die Bestimmung der Herausgeber, Autoren und sonstigen Mitarbeiter.

(3) Es ist vorgesehen, zusätzliche Arbeitsmittel (Medienverbund) für den Kunstunterricht zu schaffen. Als solche Medien kommen in Betracht:

 

Arbeitsblätter

Atlanten

Dias und Filme

Kurzprogramme

Transparente bzw. Folien

Wandbilder bzw. Karten.

Herstellung und Vertrieb der zusätzlichen Arbeitsmittel werden zu gegebener Zeit nach Lage des einzelnen Falles brieflich vereinbart.

 

(4) B. sorgt dafür, daß die urheberrechtlichen Voraussetzungen für die Benutzung des bisherigen Unterrichtswerks KUNST für die Reihe geschaffen werden. S. übernimmt die entsprechende Verpflichtung für die Taschenbücher ___________

 

 

§ 2 Federführung

 

(1) Die Verlage werden die Richtlinien für den Aufbau und den Inhalt der Unterrichtswerke gemeinsam nach Beratung mit den jeweiligen Herausgebern und Autoren festlegen. Die Federführung, d. h. die Betreuung der redaktionellen Arbeiten einschl. der Korrekturen und Herstellungsarbeiten sowie die Einberufung und Leitung der Autorensitzungen, liegt für die Kunstepochen bis zur 

[ENDE DER VORSCHAU]




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