Herausgebervertrag für Sammelwerke

Zwischen

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und

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und

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(im folgenden kurz "der Herausgeber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt),

und

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(im folgenden kurz "Verlag" genannt),

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Der Verlag beauftragt den Herausgeber mit der Vorbereitung und verantwortlichen Herausgeberschaft des vom Verlag geplanten Sammelwerkes unter dem vorläufige Arbeitstitel

 

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Aufgabe des Herausgebers ist es insbesondere,

 

a) den Plan für das Sammelwerk im einzelnen aufzustellen und gegebenenfalls zu ergänzen,

b) Vorschläge für die Auswahl der Mitarbeiter (Beiträger) zu machen; Vertragsverhandlungen und Abschlüsse mit ihnen übernimmt der Verlag;

c) den Schriftverkehr, insbesondere mit den Mitarbeitern, zu führen;

d) die Beiträge auf Eignung, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den vom Verlag gegebenen Richtlinien, sowie auf etwa notwendige Änderungen, Ergänzungen, Kürzungen und Erweiterungen hin zu überprüfen;

 

e) unter den von den Mitarbeitern vorgeschlagenen Abbildungen die endgültige Auswahl zu treffen;

f) für die rechtzeitige Ablieferung der Einzelmanuskripte und für die einheitliche Form des Gesamtmanuskriptes zu sorgen;

g) die von den Mitarbeitern durchgesehenen Fahnenabzüge nochmals auf Druck- oder Sinnfehler zu überprüfen und das Gesamtmanuskript sodann mit dem Druckreifvermerk versehen an den Verlag weiterzugeben.

 

Einzelheiten über Inhalt, Aufbau, Auswahl, Gliederung und formale Gestaltung, über die Aufteilung der Tätigkeitsbereiche unter mehreren Herausgebern sowie über den Kreis der beteiligten Herausgeber und Mitarbeiter sind in der Anlage zu diesem Vertrag festgehalten. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.

Der Verlag wird den Herausgeber bei seinen Aufgaben in jeder ihm möglichen Weise unterstützen. Der Herausgeber wird seine Arbeit in enger Verbindung mit dem Verlag durchführen und jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten erteilen.

 

(2) Der[ENDE DER VORSCHAU]

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