Patientenregelung

 

§ 6 Patienten

(1)     Mit der Übergabe der Praxis und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises geht die Patientenkartei mit sämtlichen Krankenunterlagen in das Eigentum der Praxisübernehmerin über, soweit eine schriftliche Einwilligungserklärung der Patienten vorliegt.

(2)     Im übrigen nimmt die Praxisübernehmerin die Patientenkartei für die Praxisinhaberin in Verwahrung. Auf das Verwahrungsverhältnis finden die §§ 688ff. BGB Anwendung, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen nichts anderes ergibt.

(a)                    Die Praxisübernehmerin verpflichtet sich zur Aufbewahrung der Altkartei in einem verschlossenen Aktenschrank, getrennt von der laufenden Kartei der Praxisübernehmerin und sicher vor dem Zugriff des Praxispersonals. Die Praxisinhaberin erhält einen Zweitschlüssel zu diesem Aktenschrank sowie Zutrittsrecht nach jeweiliger Voranmeldung.

(b)                   Die Praxisübernehmerin verpflichtet sich, auf die Altkartei nur dann Zugriff zu nehmen, wenn der Patient ihrer Nutzung durch die Praxisübernehmerin oder ihrer Überlassung an einen mit- oder nachbehandelnden Arzt im Original oder in Kopie schriftlich zugestimmt hat oder wenn er durch sein Erscheinen in der Praxis der Praxisübernehmerin schlüssig zum Ausdruck bringt, dass er eine Nutzung der Altkartei durch die Praxisübernehmerin billigt. Erklärt der Patient auf diese Weise sein Einverständnis zur Nutzung der Altkartei, dürfen seine Unterlagen aus der Altkartei entnommen und in die laufende Kartei der Praxisübernehmerin eingebracht werden. Die aus der Altkartei entnommenen Vorgänge werden von der Praxisübernehmerin 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Patientenregelung" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.